Stadtrat beschließt Vorbereitende Untersuchungen für die Sanierungsgebiete in der Innenstadt

Damit wurde die Grundlage zur Ausweisung förmlicher Sanierungsgebiete und damit die Voraussetzung für die Ausreichung von Fördermitteln geschaffen.

Die Stadt Rehau befasst sich seit 1986 mit der Umgestaltung der Innenstadt im Rahmen der Städtebauförderung. Im März wurde hierzu vom Stadtrat ein neues Integriertes Stadtentwicklungskonzept beschlossen, welches Grundlage für mögliche Förderungen in diesem Bereich ist. Ein informelles Planungsinstrument, welches die Grundzüge der Stadtentwicklung aufgrund eines breiten Spektrums an Erhebungen darstellt und die Zielrichtung des Handels aufzeigt. In der Juni-Sitzung wurden ergänzend dazu die vorbereitenden Untersuchungen (VU) beschlossen. Mit den vorbereitenden Untersuchungen wurde ein förmliches Planungsinstrument geschaffen, welches rechtliche Wirkungen entfaltet und die Grundlage zur Ausweisung förmlicher Sanierungsgebiete darstellt.

Die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete sind Voraussetzung für die Ausreichung von Fördermitteln. Die beiden Konzepte finden Sie hier.

Ansprechpartner für die Bürger in Bezug auf die Städtebauförderung bei der Stadt Rehau sind
Frau Gross – Förderanträge, Verwendungsnachweise
09283 / 20-32

Zimmer-Nr. 207a 

Herr Gierth – Bautechnik, Baugestaltung, Erstberatung und Bauherrenbetreuung
09283 / 20-54

Zimmer-Nr. 209

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