BAUKINDERGELD

Förderung der Schaffung von privatem Wohnraum

In der Stadt Rehau erhalten Familien auf Antrag für jedes Kind unter 18 Jahren 1.000 EUR, wenn sie Wohnraum zur Eigennutzung schaffen. Ein einmaliger Zuschuss, den die Stadt Rehau freiwillig gewährt.

Bauwilligen soll die Entscheidung erleichtert werden, ein Familienheim oder eine neu errichtete Eigentumswohnung im Stadtgebiet von Rehau zu errichten bzw. zu erwerben.

Gefördert wird der Neubau eines Wohnhauses zum Selbstbezug durch den Bauherrn sowie auch der Erwerb einer neu gebauten, erstmals bezugsfertigen Eigentumswohnung zum Selbstbezug des Antragstellers.

Die Zuwendung beträgt 1.000 EUR für jedes Kind des Antragstellers bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für die zu berücksichtigende Anzahl der Kinder und Anwendung der Altersgrenze ist der Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung maßgeblich.

Voraussetzung ist ein formloser schriftlicher Antrag durch den Förderberechtigten. Dieser muss spätestens innerhalb von drei Monaten ab Wohnungsbezug bei der Stadt Rehau eingegangen sein.

Der geförderte Wohnraum muss mindestens 5 Jahre im Eigentum des Zuwendungsberechtigten verbleiben und von ihm bewohnt werden.

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuwendungen sind eine freiwillige Leistung der Stadt Rehau. Sie werden im Rahmen verfügbarer Mittel bewilligt.

              →  Richtlinien für die Schaffung von Wohnraum 

Rückfragen UND Beratung

Frau Simone GROSS

Tel. 09283/20-32

Rathaus, 2. Etage, Zimmer 209

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