FÖrderStiftung der STADT REHAU

Förderstiftung der Stadt Rehau - Gutes tun und gemeinnützig handeln.

Im Jahr 2007, kurz nach seinem Amtsantritt, hatte 1.Bürgermeister Michael Abraham die Idee, zur Unterstützung und Förderung des Gemeinwohls in der Stadt Rehau, eine Stiftung ins Leben zu rufen. Nachdem durch die Stadtverwaltung die notwendigen rechtlichen Vorarbeiten geleistet waren, wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2008 die Förderstiftung der Stadt Rehau errichtet. In den ersten Jahren wurde die Kapitalansammlung für den Stiftungsgrundstock vorangetrieben. Dieses Grundstockvermögen beläuft sich zwischenzeitlich auf rund 100.000 EUR. Die ersten Bezuschussungen aus Erträgen des Grundstockvermögens bzw. erhaltenen Spenden konnten im Jahr 2010 getätigt werden. Bis zum heutigen Tag konnten so bereits über 22.000 EUR an örtliche Vereine und Institutionen ausgereicht werden. Ein weiterer Meilenstein der bisherigen Erfolgsgeschichte der Förderstiftung der Stadt Rehau war die Erlangung der eigenen Rechtsfähigkeit zum 01.01.2015. Dies bedeutet, dass die Förderstiftung der Stadt Rehau als eigene Rechtsperson seit diesem Zeitpunkt völlig unabhängig von der Stadt Rehau handelt.

Doch was genau macht die Förderstiftung aus? Was bewirkt sie? In der Satzung der Förderstiftung ist  dies ausführlich aufgezeigt: „Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendarbeit, des Sports, der Natur bzw. Umwelt, der Kultur und der Kunst, jeweils bezogen auf den Gemeindebereich der Stadt Rehau, sowie die Förderung der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Rehau, soweit sie der Jugend, der Natur bzw. Umwelt, kulturellen oder künstlerischen Zwecken dienen.“ Soweit der Satzungstext. Eine Förderung zeigt sich entweder durch das Engagement der Beteiligten oder durch eine Zuwendung finanzieller Art – und hier greift die Förderstiftung. Für verschiedene Projekte oder Anschaffungen, die oben genannte Kernbereiche betreffen, können Gelder an Vereine oder Einzelpersonen freigegeben werden, die wiederrum für ein angestrebtes Projekt verwendet werden sollen.

Bei einer Stiftung ist es rechtlich verpflichtend vorgesehen, dass der Grundstock an Eigenkapital immer bestehen bleibt und somit nur Fördermittel ausgeschüttet werden können, die durch Erträge, Spenden und Zustiftungen entstehen. Die Förderstiftung der Stadt Rehau hat seit Gründung konkret 23 Maßnahmen bezuschussen können. Darunter größere wie kleinere Vereine in Rehau, die die Zuwendung immer zur Verwirklichung eines aktuellen Projektes verwendet haben. Aber auch Institutionen wie die Gutenberg- und die Pestalozzischule erhalten Förderungen, wenn, zum Beispiel, zur Verkehrserziehung der Kinder, Roller inklusive Schutzausrüstung angeschafft werden sollen. Die Förderstiftung hilft dabei, Projekte, die sonst vielleicht finanziell nicht stemmbar wären, zu verwirklichen. Hier zeigt sich ganz deutlich die Gemeinnützigkeit der Förderstiftung.

Damit weiterhin die Möglichkeit gegeben ist, Projekte zu unterstützen, ist es enorm wichtig, weiterhin Gönner und Zuwender für den guten Zweck der Förderstiftung zu akquirieren. Die Stadt Rehau hat ihren Anteil hierzu geleistet und wird dies auch weiterhin tun. Dennoch können viele Wünsche rund um das Gemeinwohl, die in jedem Fall berechtigt sind, nicht verwirklicht werden. Durch private Unterstützung könnte dies geändert werden, viele positive Impulse können so gegeben werden. Spenden können Privatpersonen ebenso wie Firmen, auch kam es schon vor, dass die Förderstiftung durch Nachlässe bedacht wurde. Dabei ist die Größenordnung der Spende frei wählbar. Alle Spenden werden unmittelbar zur Verwirklichung der Stiftungszwecke eingesetzt. Größere Beträge können nach Wunsch als Spende oder als Zustiftung Verwendung finden, die das Grundstockvermögen der Stiftung erhöhen. Ebenso der Verwendungszweck. So kann es durchaus sein, dass der jeweilige Geber den allgemeinen Stiftungszweck in seinem Sinne einschränkt und näher vorgibt, welche Teilbereiche gefördert werden sollen. Der Vorstand der Förderstiftung, der derzeit aus 1. Bürgermeister Michael Abraham als Vorsitzenden, Stadträtin und 3. Bürgermeisterin Kerstin Kropf sowie den Stadträten Reinhard Maschewski, Ulrich Scharfenberg und Günter Martin besteht, wacht darüber, dass die Mittel der Stiftung vollkommen getrennt vom Vermögen der Stadt verwaltet werden und die Bezuschussung von Maßnahmen mit Stiftungsmitteln entsprechend der Vorgaben der Stiftungssatzung erfolgt.

Mit einer finanziellen Zuwendung an die Förderstiftung der Stadt Rehau wird gesellschaftliche Verantwortung übernommen, die Förderung des Gemeinwohls wird gestärkt und es wird ein persönliches Andenken geschaffen. Als kleines „Zuckerl“ obendrauf versteht es sich natürlich von selbst, dass auch diese Art von Spende steuerlich geltend gemacht werden kann. Wer sich nun berufen fühlt, der Förderstiftung der Stadt Rehau, und somit ganz speziell der heimischen Region etwas Gutes zu tun, wendet sich an die Stadtverwaltung Rehau. Ihre Ansprechpartner sind die Stiftungsvorstände und Frau Melanie Amann von der Stadtverwaltung, Telefonnummer 0 92 83 - 20 34. Jeder Beitrag ist herzlich willkommen.

Bankverbindung: IBAN DE91 7805 0000 0203 0375 10 - Sparkasse Hochfranken

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