Wir arbeiten ständig daran, das Angebot zu erweitern und zu verbessern.
Hier haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Anträge und Formulare direkt an Ihrem Rechner auszufüllen. Sie brauchen diese dann nur noch auszudrucken und an uns zurücksenden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Anträge zu unterschreiben.
Hinweise zum Ausfüllen
Bitte laden Sie sich zunächst das gewünschte Formular. Sofern ein PDF-Reader installiert ist, wird das Formular gleich angezeigt. Sie
können es aber auch über Ihren Browser auf der Festplatte abspeichern und von
dort aus in einem PDF-Programm starten.
Sie können das Formular dann direkt ausfüllen. Wird Ihnen beim Ausfüllen das Symbol eines Taschenrechners angezeigt, so wird das Formular neu berechnet, was einen kleinen Moment dauern kann.
Wenn Sie fertig sind, drucken Sie das Formular bitte aus und senden es unterschrieben an:
Stadt Rehau
Martin-Luther-Str. 1
95111 Rehau
Zugangseröffnung
Elektronische Kommunikation mit der Stadt Rehau nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Rehau ist
nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1.
Zugänge im Sinne
dieser Zugangseröffnung sind die unter "Ansprechpartner" publizierten
E-Mail-Adressen.
2.
Die Stadt Rehau nimmt Dokumente in folgenden
Dateiformaten entgegen:
· Rich Text Format (*.rtf)
· Word für Windows
Version 6 (*.doc)
· Word für Windows Version 97 (*.doc)
· Word für Windows
Version 2000 (*.doc)
· Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
· Joint
Photographic Expert Group (*.jpg)
· Graphics Interchange Format (*.gif)
·
Tag Image File Format (*.tif)
· Bitmap Pictures (*.bmp)
Weitere Formate
sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen
zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen
(sog. Makros) verwendet werden.
3.
E-Mails werden nur bis zu einer
Größe von fünf Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.
4.
Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch
Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden.
Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Rehau nur als nicht selbstentpackende
ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
5.
Die Stadt Rehau verwendet eine
Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den
Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte
Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.
6.
Die Stadt Rehau
bietet unter "Behördengang Online" elektronische Dienste und Formulare im
Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
7.
Wurde eine
elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Rehau davon aus, daß die
gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere
Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
8.
Soweit eine förmliche
Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf
elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Ansonsten gelten die Regelungen des
Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation
(1)
Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2)
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3)
Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.