ISEK - VU

Das bisher vorhandene Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Rehau stammt aus dem Jahr 2006. Folglich wurde es Zeit für eine Neuauflage.

Der Bausenat hat deshalb am 05.04.2022 die Vergabe für die Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) an die Fa. DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Regionalbüro Nürnberg) beschlossen.

Das Erstellen des Konzepts erfolgte über einen Zeitraum von zwei Jahren. Bei der Ausarbeitung wurde großer Wert auf die aktive Beteiligung der Rehauer Bürger gelegt. Diese erfolgte durch eine Umfrage beim Stadtfest 2022, durch Internetbeteiligung und Workshops, an denen jeweils ein Teil der 300 eingeladenen Leute teilnahm: zufällig ausgewählt, also Männer und Frauen unterschiedlichen Alters, verschiedener Berufe und sozialer Herkunft. Diskutiert wurde über Themen wie Energie und Klima, bezahlbarer Wohnraum und soziales Gefüge.

Nachdem im Herbst letzten Jahres der Entwurf vorlag, fand in der Zeit vom 22.12.2023 bis 02.02.2024 eine öffentliche Auslegung dieses Entwurfs sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt, es konnten Anregungen zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden. Diese wurden in den Entwurf eingearbeitet, so dass die Endfassung des ISEK zur Billigung durch den Stadtrat anstand, die einstimmig erfolgte.

Das ISEK bildet zum einen die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms und zum andern für die Lenkung und Leitung der weitern Stadtentwicklung. Dabei werden nicht nur die städtebaulichen Belange zum Gegenstand gemacht, sondern auch die stadtfunktionalen und sozialen Belange. Auf der Grundlage des ISEK kann auch für andere Förderprogramme eine Begründung gestützt werden, weil es umfassender ist als nur ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Die Erkenntnisse des Einzelhandelsentwicklungsgutachtens und des Verkehrsentwicklungsplans sowie des Energienutzungsplan werden in der konzeptionellen Betrachtung berücksichtigt. Die Fachgutachten und mögliche weitere thematische Fachgutachten stehen dabei selbständig neben dem ISEK, ohne mit dem ISEK in Konkurrenz zu treten. Fachgutachten sind aufgrund des Detailierungsgrades und eines kürzen Betrachtungszeitraumes situationsgerecht anpassbar, ohne die Grundzüge des ISEK in Frage zu stellen.

Mit dem ISEK hat sich die Stadt Rehau eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt und eine Richtschnur für Verwaltung und Stadtrat zur Entwicklung neuer Projekte und Maßnahmen geschaffen. Mit der Billigung erklärt der Stadtrat auch gegenüber den Förderstellen, dass dieses Konzept eine verbindliche Grundlage bildet, um Einzelvorhaben bedarfsgerecht auf die Gesamtentwicklung anzupassen. Vor diesem Hintergrund kann ein Einzelprojekt, das isoliert nicht unbedingt für sich alleine schlüssig ist, im integrierten Zusammenhang als ein Baustein für ein entstehendes Gesamtbild seine Berechtigung erfahren.

Das ISEK wird für einen Zeitrahmen von 15 Jahren eine Richtschnur sein. Sollten in dieser Zeit neue Anforderungen zu neuen Handlungsfeldern führen, besteht die Möglichkeit mit ergänzenden Untersuchungen hier steuernd nachzuregulieren.

Die Erarbeitung des Konzepts schlägt mit 138.000 Euro zu Buche, 60 Prozent werden durch die Städtebauförderung gefördert. Bürgermeister Abraham sprach von einem guten Leitfaden für die Arbeit. Und, wichtig: Ohne ISEK wird es immer schwerer, Fördermittel für den Städtebau zu bekommen, so der Bürgermeister abschließend.

Weiterhin hat der Stadtrat vorbereitende Untersuchungen für die Sanierungsgebiete in der Innenstadt beschlossen.

Damit wurde die Grundlage zur Ausweisung förmlicher Sanierungsgebiete und damit die Voraussetzung für die Ausreichung von Fördermitteln geschaffen.

Die Stadt Rehau befasst sich seit 1986 mit der Umgestaltung der Innenstadt im Rahmen der Städtebauförderung. Im März wurde hierzu vom Stadtrat ein neues Integriertes Stadtentwicklungskonzept beschlossen, welches Grundlage für mögliche Förderungen in diesem Bereich ist. Ein informelles Planungsinstrument, welches die Grundzüge der Stadtentwicklung aufgrund eines breiten Spektrums an Erhebungen darstellt und die Zielrichtung des Handels aufzeigt. In der Juni-Sitzung wurden ergänzend dazu die vorbereitenden Untersuchungen (VU) beschlossen. Mit den vorbereitenden Untersuchungen wurde ein förmliches Planungsinstrument geschaffen, welches rechtliche Wirkungen entfaltet und die Grundlage zur Ausweisung förmlicher Sanierungsgebiete darstellt.

Die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete sind Voraussetzung für die Ausreichung von Fördermitteln. Die beiden Konzepte finden Sie hier.

Ansprechpartner für die Bürger in Bezug auf die Städtebauförderung bei der Stadt Rehau sind
Frau Gross – Förderanträge, Verwendungsnachweise
09283 / 20-32

Zimmer-Nr. 207a 

Herr Gierth – Bautechnik, Baugestaltung, Erstberatung und Bauherrenbetreuung
09283 / 20-54

Zimmer-Nr. 209

Endfassung des ISEK

Endfassung der VU




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