Besenbrennen und Maifeuer müssen rechtzeitig angemeldet werden!

Nächtliche Feuer am 30. April müssen zwingend im Vorfeld im Ordnungsamt der Stadt Rehau angemeldet werden.

Die Stadt Rehau weist darauf hin, dass die nächtlichen Feuer am 30.04.2023 bei der Stadt Rehau, Ordnungsamt, Zimmer 006, Martin-Luther-Straße 1, 95111 Rehau, telefonisch unter 09283/20-43 oder per Mail: angezeigt werden müssen. 

Die Anzeige muss den genauen Ort der Feuerstelle, die Entfernung zum Wald sowie zu leicht entzündbaren Stoffen beinhalten. Gegebenenfalls wird für das Feuer vom Landratsamt Hof eine Erlaubnis benötigt.

Als Brennstoff darf nur Holz verwendet werden. Außerdem muss das Feuer unter ständiger Aufsicht gehalten werden. Das Feuer ist bei starkem Wind zu löschen. Beim Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein.

Sollten alkoholische Getränke verkauft werden, so ist vorher im Ordnungsamt eine Gestattung zu beantragen. 

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