Beschlüsse

Beschlüsse des Stadtrats und der Senate der Stadt Rehau

VERWALTUNGS- UND FINANZSENAT 18.09.2023

VOLLZUG DES HAUSHALTES 2023
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bei HHSt. 6300.9510 für Erschließung Fichtig Süd: Heckenbepflanzung entlang des Lärmschutzwalles an der B289
Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzsenats fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Bei HHSt. 6300.99510 (Erschließung Fichtig Süd) werden überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 34.000,00 EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Umschichtung von Mitteln des Verwaltungshaushaltes (Deckungskreis 5; Straßen-, Brücken- und Gewässerunterhalt) in den Vermögenshaushalt.

MIET- UND PACHTANGELEGENHEITEN
Vermietung städtischer Garagen – Anpassung der Garagenmiete
Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzsenats fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Ab dem 01.01.2024 wird die Miete für eine städtische Beton-Fertiggarage oder vergleichbare Garage auf 45,00 € monatlich festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Garagenmietverträge anzupassen.

STADTRAT 26.07.2023

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES BAYERISCHEN KOMMUNALABGABENGESETZES
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

VOLLZUG DES BAYERISCHEN KOMMUNALABGABENGESETZES
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

VOLLZUG DES HAUSHALTS 2023
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben bei HH-Stelle 6300.9512 (Straße) und 7000.9512 (Kanal) bei der Maßnahme Sanierung Wüstenbrunner Straße, BA 1
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Im Vollzug des Haushalts 2023 werden für die Straßen- und Kanalbaumaßnahmen zur Sanierung der Wüstenbrunner Straße bei den Haushaltsstellen 6300.9512 und 7000.9512 überplanmäßige Ausgaben von insgesamt 177.000,-  EUR genehmigt, 42.000,- EUR davon für den Kanalbau und 135.000,- EUR für den Straßenbau. Deckung erfolgt aus der Rücklage.

VOLLZUG DES HAUSHALTS 2023
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bei HHSt. 1300.9354 für die Ersatzbeschaffung des TSF-W für die FFW Faßmannsreuth
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Im Vollzug des Haushalts 2023 werden bei HHSt. 1300.9354 für die Ersatzbeschaffung des TSF-W für die FFW Faßmannsreuth überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 82.000 EUR genehmigt. Die Deckung ist momentan durch 55.000 EUR aus HH-Stelle 1300.9353 (Beschaffung der Pager in 2024), 27.000 EUR aus D 36 gegeben, später im Oktober erfolgt Bereitstellung der Mittel im Nachtrags-HH 2023 im Vorgriff auf die VE in 2024.

STADTWERKE REHAU
Jahresabschlussprüfung der Stadtwerke Rehau zum 31.12.2022 und Stellungnahme des Werksenates zum Jahresabschluss 2022
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Bilanz der Stadtwerke Rehau schließt zum 31.12.2022 mit einer Summe von 8.268.284,70 EUR in Aktiva und Passiva ab. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 274.402,10 EUR wird in den bestehenden Verlustvortrag eingestellt.

STADTRAT 29.06.2023

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Neufassung der Satzung über Ehrungen durch die Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau beschließt eine Neufassung der Satzung über Ehrungen durch die Stadt Rehau vom 25.07.2019. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

STADTRAT 24.05.2023

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAULEITPLANUNG
45. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet „Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg“
- Abwägung der Anregungen aus der Echten Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Feststellungsbeschluss
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 1 Stimme:
Der Stadtrat stellt die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Endfassung vom 24.05.2023 fest. Die Verwaltung wird beauftragt für den Flächennutzungsplan die Genehmigung beim Landratsamt Hof zu beantragen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Sondergebiet „Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg“
- Abwägung der Anregungen aus der Echten Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung der Endfassung des Bebauungsplans
- Satzungsbeschluss
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse gegen 1 Stimme:
1. Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan in der Endfassung vom 24.05.2023.
2. Der Stadtrat beschließt nachfolgende Bebauungsplansatzung und beauftragt die Verwaltung durch Bekanntmachung die Rechtskraft herbeizuführen.

Satzung
der Stadt Rehau für den Bebauungsplan für das Sondergebiet „Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg“
Grundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist.
§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 22) geändert worden ist.
Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist.
§ 1
Der Bebauungsplan der Stadt Rehau
für das Sondergebiet „Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg“
nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Planunterlage und Begründung in der „Endfassung vom 24.05.2023“ wird aufgestellt.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

STADTRAT 29.03.2023

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Beschlussfassung über das Nachrücken der Listennachfolger Christa Eckardt und Matthias Lottes
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Stadtrat beschließt, dass Frau Christa Eckardt, Degenreuth 6, 95111 Rehau, und Herr Matthias Lottes, Ulmenstr. 4, 95111 Rehau, nächste Listennachfolger und damit Nachrücker für die ausgeschiedenen Stadträte Nils Häußinger und Sebastian Strößner sind.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Rehau - Neubesetzung der Senate
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Der Stadtrat stimmt der Änderung bei der Besetzung der Senate zu, künftig ändert sich die Besetzung der Senate durch die SPD-Fraktion wie folgt:
Verwaltungs- und Finanzsenat:
Mitglied:  Stadtrat Ulrich Scharfenberg  1. Vertreter: Stadtrat Hagen Rothemund  2. Vertreter: Stadträtin Christa Eckardt
Bau- und Umweltsenat:
Mitglied:  Stadtrat Matthias Lottes  1. Vertreter: Stadtrat Hagen Rothemund  2. Stadtrat Ulrich Scharfenberg
Werksenat:
Mitglied:  Stadtrat Hagen Rothemund  1. Vertreter: Stadträtin Christa Eckardt  2. Vertreter: Stadtrat Matthias Lottes
Wirtschafts- und Kultursenat:
Mitglied:  Stadträtin Christa Eckardt  1. Vertreter: Stadtrat Matthias Lottes  2. Vertreter: Stadtrat Ulrich Scharfenberg
Rechnungsprüfungssenat:
Mitglied:  Stadtrat Ulrich Scharfenberg  Vertreter: Stadträtin Christa Eckardt
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlagen der Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Verordnung der Stadt Rehau über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sowie damit zusammenhängende Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Entwässerungssatzung der Stadt Rehau;
Information zum Vollzug dieser Vorschriften hinsichtlich der Reinigung von Gerinnen, Alternativen

Die Mitglieder des Stadtrates lehnen folgende Beschlüsse einstimmig ab:
1.  Die Stadt Rehau übernimmt ab dem Jahr 2024 die Straßenreinigung anstelle der Bürger als eigene Aufgabe und bedient sich dazu eines privaten Dienstleisters.
2.  Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Ausschreibung für die Arbeiten und der  Vorlage einer Straßenreinigungssatzung sowie einer dazugehörigen Gebührensatzung an den Stadtrat beauftragt.

BAUSENAT 17.01.2023

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Rehau
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der Bau- und Umweltsenat der Stadt Rehau nimmt das Einzelhandelsentwicklungskonzept des Büros für Standort-, Markt- und Regionalanalyse Dr. Heider, Augsburg, in der Fassung vom 09.11.2022 an. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept wird Grundlage der städtebaulichen Entwicklung.
Einzelhandelsentwicklungskonzept 2022

STADTRAT 14.12.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAULEITPLANUNG
Architektenwettbewerb „Wohnen am Mühlberg in Rehau“
- Vorstellung und Billigung des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung vom 02.12.2022
- Vergabe des Auftrags für den Bebauungsplan

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Das Ergebnis des Architektenwettbewerbs „Wohnen am Mühlberg in Rehau“ wird gebilligt. Das Büro Super-Future-Collective aus Nürnberg wird mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans für das zu überplanende Areal am Mühlberg beauftragt.

STADTRAT 30.11.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES BAYERISCHEN KOMMUNALABGABENGESETZES
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Rehau (BGS/WAS)
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

STADTWERKE
a)  Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 der Stadtwerke Rehau
b)  Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026 als Anlage zum Wirtschaftsplan
c)  Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
a)  Die Stadt Rehau erlässt den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Rehau. Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
b)  Die Stadt Rehau erlässt den Finanzplan 2022 – 2026 als Anlage zum Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Rehau. Der Finanzplan ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
c)  Die Stadt Rehau erlässt das Investitionsprogramm 2022 – 2026 als Anlage zum Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Rehau. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN KOMMUNALABGABENGESETZES
Neuerlass der Beitrags- und Gebührenordnung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rehau (BGS/EWS)
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

HAUSHALT 2023
a)  Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Stadt Rehau
b)  Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026 als Anlage zum Haushalt
c)  Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2022 – 2026

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:

a)  Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rehau folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung 2023
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.963.089,00  Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.102.319,00  Euro ab.
§ 2
(1) a)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  der Stadt Rehau wird auf 556.000,00 Euro festgesetzt.
b) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für die Darlehensumschuldung wird auf 310.250,00 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb  -Stadtwerke Rehau-  wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Rehau werden auf insgesamt 235.000,00 Euro festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb  -Stadtwerke Rehau-  werden auf insgesamt 0,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 330 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v. H.
2. Gewerbesteuer 330 v. H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes -Stadtwerke Rehau-  wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

b)  Die Stadt Rehau erlässt den Finanzplan 2022 – 2026 als Anlage zum Haushaltsplan 2023 der Stadt Rehau. Der Finanzplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zum Originalprotokoll.

c)  Die Stadt Rehau erlässt das Investitionsprogramm 2022 – 2026 als Anlage zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Rehau. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zum Originalprotokoll.

BAUSENAT 08.11.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES BAYERISCHEN STRASSEN- UND WEGEGESETZES
Einziehung der Franzensbadstraße
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Franzensbadstraße (Fl.Nr. 2870 Gemarkung Rehau) wird gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrsbedeutung eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung zu verfügen.

STADTRAT 26.10.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

ENERGIE
Fortschreibung des Energienutzungsplans der Stadt Rehau - Vorstellung und Billigung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:

Der Stadtrat nimmt von der fortgeschriebenen Fassung des Energienutzungsplan Kenntnis. Die Billigung wird erteilt.

STADTWERKE
2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Rehau

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt für den Eigenbetrieb Stadtwerke Rehau einen 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2022. Der 2. Nachtragswirtschaftsplan liegt dem Originalprotokoll als Anlage bei.

HAUSHALT
2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Rehau für das Jahr 2022
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rehau folgende

2. Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden und damit der Gesamtplan des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben jeweils erhöht um 984.913 EUR gegenüber bisher 25.416.425,00 EUR auf nunmehr 26.401.338,00 EUR,
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben jeweils erhöht um 1.823.593,00 EUR gegenüber bisher 7.571.377,00 EUR auf nunmehr 9.394.970,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Diese 2. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN WASSERGESETZES
Neufassung des Abwasserentsorgungskonzepts der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung des Abwasserentsorgungskonzeptes. Das Abwasserentsorgungskonzept vom 26.06.2013 wird aufgehoben. Die Neufassung des Abwasserentsorgungskonzepts der Stadt Rehau ist Bestandteil dieses Beschlusses.

BAULEITPLANUNG
43. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet „Regnitzlosauer Straße/Autobahn 93/Eisteich“
-  Abwägung der Anregungen aus der Echten Bürgerbeteiligung
-  Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
-  Billigung der Endfassung
-  Feststellungsbeschluss

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Endfassung vom 26.10.2022 wird festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung des Flächennutzungsplans beim Landratsamt Hof zu beantragen und nach Genehmigung die Wirksamkeit der 43. Änderung des Flächennutzungsplans durch Bekanntmachung herbeizuführen.

BAULEITPLANUNG
44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet „Otto-Hahn-Straße/Brauhausstraße/Schwesnitz“
-  Abwägung der Anregungen aus der Echten Bürgerbeteiligung
-  Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
-  Billigung der Endfassung
-  Feststellungsbeschluss

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Endfassung vom 26.10.2022 wird festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung des Flächennutzungsplans beim Landratsamt Hof zu beantragen und nach Genehmigung die Wirksamkeit der 44. Änderung des Flächennutzungsplans durch Bekanntmachung herbeizuführen.

STADTRAT 28.09.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

MASSNAHMEN DER STADT REHAU ZUR ENERGIEEINSPARUNG
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Teilbeschlüsse:
1.  Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung in der Saison 2022/23 nur in folgenden Straßen: Fr.-Ebert-Straße/Pfarrstraße/Maxplatz/Ludwigstraße/Schützenstraße/Wallstraße. (15:1)
2.  Es werden im Stadtgebiet nur die beiden Christbäume Maxplatz und Schillerplatz aufgestellt, die Christbäume in den Ortsteilen werden mit den vorhandenen LED-Ketten ausgestattet. (15:1)
3.  Die Betriebsaufnahme des Hallenbades erfolgt ab dem 02.11.2022, die Warmbadewochen in der Saison 2022/23 entfallen, dem Stadtrat wird der Sachverhalt im Februar 2023 über eine vorzeitige Beendigung der Saison 2022/23 zur Entscheidung vorgelegt. (16:0)

KINDERBILDUNGS- UND BETREUUNGSGESETZ
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit der Kinderbetreuungsplätze in Rehau - Bedarfsplanung ab dem Kinderbetreuungsjahr 2022/2023
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1.  Die Stadt Rehau stellt für das Betreuungsjahr 2022/2023 einen örtlichen Bedarf von 305 Kindergartenplätzen fest.
2.  Die Stadt Rehau stellt für das Betreuungsjahr 2022/2023 einen örtlichen Bedarf von 114 Kinderkrippenplätzen in Rehau fest.
3.  Die Stadt Rehau stellt einen örtlichen Bedarf von 100 Kinderhortplätzen in Rehau fest.
4.  Die Stadt Rehau erkennt jeweils 50 Kindergartenplätze und 6 Überschreitungsplätze als bedarfsnotwendig an in den Kindergartengruppen: der Wilhelm-Löhe-Kindertagesstätte, Schillerplatz 9 a, 95111 Rehau, der Martin-Luther-Kindertagesstätte, Martin-Luther-Straße 31 a, 95111 Rehau, der St.-Josef-Kindertagesstätte, Ascher Straße 14, 95111 Rehau, der Johannes-Kindertagesstätte, Ringstraße 14 a, 95111 Rehau, der Diakonie-Kindertagesstätte, Goethestraße 17, 95111 Rehau.
5.  Die Stadt Rehau erkennt jeweils 24 Kinderkrippenplätze und 4 Überschreitungsplätze der Wilhelm-Löhe-Kindertagesstätte, Schillerplatz 9 a, 95111 Rehau, der LamiKita-Kindertagesstätte, Wüstenbrunner Straße 4, 95111 Rehau, der Diakonie-Kindertagesstätte, Goethestraße 17, 95111 Rehau, und jeweils 12 Kinderkrippenplätze und 2 Überschreitungsplätze der St.-Josef-Kindertagesstätte, Ascher Straße 14, 95111 Rehau, der Martin-Luther-Kindertagesstätte, Martin-Luther-Straße 31 a, 95111 Rehau, der Johannes-Kindertagesstätte, Ringstraße 14 a, 95111 Rehau, als bedarfsnotwendig an.
6.  Die Stadt Rehau erkennt jeweils 25 Kinderhortplätze und 3 Überschreitungsplätze in den Horträumlichkeiten im Kunsthaus, Kirchgasse 4, 95111 Rehau, im Mehrgenerationenhaus, Maxplatz 12, 95111 Rehau, in der Pestalozzischule, Wallstraße 13, 95111 Rehau, und 25 Kinderhortplätze in den Horträumlichkeiten am Schulzentrum, Pilgramsreuther Straße 32, 95111 Rehau, befristet bis zum 31.08.2025 als bedarfsnotwendig an.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Goethestraße/Rudolf-Breitscheid-Straße“
-  Abwägung der Anregungen aus der Wiederholung der Echten Bürgerbeteiligung
-  Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
-  Billigung der Endfassung des Bebauungsplans
-  Satzungsbeschluss

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Bebauungsplan in der Endfassung vom 28.09.2022 wird gebilligt.
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Satzungsbeschluss einstimmig:

Satzung
der Stadt Rehau für die
Aufstellung eines Bebauungsplans „Goethestraße/Rudolf-Breitscheid-Straße“
Grundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 9
des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert.
§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit Art. 89 und 91 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist.
Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert.
§ 1
Der Bebauungsplan der Stadt Rehau für die Aufstellung eines Bebauungsplans für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Goethestraße/Rudolf-Breitscheid-Straße“ nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Planunterlage und Begründung in der „Endfassung vom 28.09.2022“ wird aufgestellt.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 12 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

BAULEITPLANUNG
45. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg“
-  Änderungsbeschluss
-  Billigung des Vorentwurfs

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 2 Stimmen:
1.  Der Stadtrat beschließt die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rehau von Flächen für die Landwirtschaft zur Sonderfläche für erneuerbare Energien sowie in Teilbereichen Grünflächen.
2.  Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Änderungsplans für die 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rehau in der Fassung vom 28.09.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der „Träger öffentlicher Belange“ durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für eine „Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg“
-  Billigung des überarbeiteten Vorentwurfs

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 2 Stimmen:
Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan-Vorentwurf für die „Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg“ in der Fassung vom 28.09.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und die Vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Anhörung der „Träger öffentlicher Belange“ durchzuführen.

SKIHÜTTE
Sachstand, weiteres Vorgehen
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1.  Sollte von der Stadt jemals wieder eine Skihütte aufgestellt werden, erfolgt das am Standort Maxplatz.
2.  Aufgrund des hohen Anschaffungs- und Unterhaltsaufwands wird durch die Stadt Rehau keine Skihütte mehr zur Verfügung gestellt. Der Stadtratsbeschluss vom 27.10.2021 wird dahingehend geändert, dass die Beschaffung einer neuen Skihütte aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ entfällt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Lösung über ein privates Angebot oder über eine Mietlösung, die sich über Einnahmen weitestgehend refinanziert, zu suchen und dem Stadtrat hierzu Vorschläge vorzulegen.

STADTRAT 27.07.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

SONDERFONDS "INNENSTÄDTE BELEBEN"
Vorstellung des Konzepts zur Ertüchtigung des Kronengartens - Billigung des Entwurfs
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau nimmt den vorliegenden Entwurf des Landschaftsarchitekturbüros Neidl zur Kenntnis. Die Billigung wird erteilt. Haushaltsmittel sind vorhanden.
Ergänzend zum Beschluss wird zugesichert, dass die Möglichkeit der Einbeziehung eines Trampolinspielgeräts auf diesem Spielplatz (Kostenneutralität angestrebt) oder auf einem anderen Spielplatz im Rahmen des anstehenden Spielplatzkonzepts geprüft wird.

STADTWERKE REHAU
Jahresabschlussprüfung der Stadtwerke Rehau zum 31.12.2021 und Stellungnahme des Werksenates zum Jahresabschluss 2021 und Weiterleitung an den Stadtrat
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Bilanz der Stadtwerke Rehau schließt zum 31.12.2021 mit einer Summe von 8.107.645,96 EUR in Aktiva und Passiva ab. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 292.948,70 EUR wird in den bestehenden Verlustvortrag eingestellt.

BAULEITPLANUNG
43. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet „Regnitzlosauer Straße/Autobahn 93/Eisteich“
- Abwägung der Anregungen aus der Vorgezogenen Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung des Entwurfs

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:

Die aufgrund der Beschlussfassung aus der Abwägung geänderte Planung sowie die Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht mit der Bezeichnung „Entwurf vom 27.07.2022“ werden gebilligt.
Es wird beschlossen, für den gebilligten Entwurf die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Sondergebiet „Regnitzlosauer Straße/Autobahn 93/Eisteich“
- Abwägung der Anregungen aus der Vorgezogenen Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung des Entwurfs

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die aufgrund der Beschlussfassung aus der Abwägung geänderte Planung sowie die Begründung des Bebauungsplanes mit Umweltbericht mit der Bezeichnung „Entwurf vom 27.07.2022“ werden gebilligt.
Es wird beschlossen, für den gebilligten Entwurf die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Sondergebiet „Otto-Hahn-Straße/  Brauhausstraße/Schwesnitz“
- Abwägung der Anregungen aus der Vorgezogenen Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung des Entwurfs
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die aufgrund der Beschlussfassung aus der Abwägung geänderte Planung sowie die Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht mit der Bezeichnung „Entwurf vom 27.07.2022“ werden gebilligt.
Es wird beschlossen, für den gebilligten Entwurf die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Sondergebiet „Otto-Hahn-Straße/Brauhausstraße/Schwesnitz“
- Abwägung der Anregungen aus der Vorgezogenen Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung des Entwurfs

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die aufgrund der Beschlussfassung aus der Abwägung geänderte Planung sowie die Begründung des Bebauungsplanes mit Umweltbericht mit der Bezeichnung „Entwurf vom 27.07.2022“ werden gebilligt.
Es wird beschlossen, für den gebilligten Entwurf die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

SCHUL- UND SPORTZENTRUM
Beschaffung eines ISEKI-Kompaktschleppers - Bereitstellung der Haushaltsmittel und Auftragsvergabe
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Im Haushalt 2022 werden für die Ersatzbeschaffung des Kompaktschleppers im Schul- und Sportzentrum außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 79.433,00 € genehmigt. Teilweise Deckung mit 6.500,00 € erfolgt durch die außerplanmäßige Einnahme aus dem Verkauf des Altgerätes. Der Restbetrag in Höhe von 72.933,00 € ist im Rahmen der aktuellen Haushaltsentwicklung gedeckt.
2. Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Beschaffung des Kompaktschleppers ISEKI TH 5370 AHL incl. Anbaugeräte für den Sommer- und Wintereinsatz an die Firma KLMV GmbH, Robert-Bosch-Str. 1, 95145 Oberkotzau, zum Angebotspreis in Höhe von 79.432,50 € incl. 19 % MWST, abzüglich Rückkauf Altgerät mit Anbauteilen für den Mähbetrieb und Winterdienst in Höhe von 6.500,00 € incl. MWST.

STADTRAT 29.06.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Beschlussfassung über das Nachrücken der Listennachfolgerin Andrea Neupert
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Stadtrat beschließt, dass Frau Andrea Neupert, Ludwigsbrunn 126, 95111 Rehau, Listennachfolgerin und damit Nachrückerin für die ausgeschiedene Stadträtin Gertraud Röder ist.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Rehau - Neubesetzung der Senate
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Der Stadtrat stimmt der Änderung bei der Besetzung der Senate bzw. der Vertreter im Aufsichtsrat der GEWOG-Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Rehau zu, künftig ändert sich die Besetzung der Senate bzw. der Vertreter im Aufsichtsrat der GEWOG-Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Rehau durch die FUWR-Fraktion wie folgt:
Verwaltungs- und Finanzsenat:
Mitglied:  Stadtrat Martin Wurdack  1. Vertreter: Stadträtin Lisa Hertel  2. Vertreter: Stadtrat Günter Martin
Bau- und Umweltsenat:
Mitglied:  Stadträtin Andrea Neupert  1. Vertreter: Stadträtin Lisa Hertel  2. Vertreter: Stadtrat Martin Wurdack
Werksenat:
Mitglied:  Stadtrat Günter Martin  1. Vertreter: Stadträtin Andrea Neupert  2. Vertreter: Stadträtin Lisa Hertel
Wirtschafts- und Kultursenat:
Mitglied:  Stadträtin Lisa Hertel  1. Vertreter: Stadtrat Martin Wurdack  2. Vertreter: Stadtrat Günter Martin
Rechnungsprüfungssenat:
Mitglied:  Stadtrat Martin Wurdack  Vertreter:       Stadträtin Andrea Neupert
Vertreter im Aufsichtsrat der GEWOG-Wohnungsbaugesellschaft mbH der Stadt Rehau
Stadtrat Martin Wurdack
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlagen der Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.

VOLLZUG DER VERBANDSSATZUNG DES ABWASSERVERBANDES SAALE
Änderung der Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Ausschuss des Abwasserverbandes Saale für die Amtszeit vom 01.05.2020 bis 30.04.2026
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Zum Stellvertreter von Herrn Ulrich Beckstein als Ausschussmitglied im Verbandsausschuss des Abwasserverbandes Saale wird mit sofortiger Wirkung Herr Lars Hermersdorfer, Schützenstraße 24, 08626 Adorf, bestimmt.

STADTRAT 25.05.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES BAYER. STRAßEN- UND WEGEGESETZES
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Stadt Rehau (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sondernutzungsgebührensatzung

ILE DREILÄNDERECK
Fortschreibung des ILEK und des Vitalitätschecks (VC) - Umsetzungsbeschluss
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Stadträte der Stadt Rehau beauftragen die Lenkungsgruppe der ILE Dreiländereck sowie das ILE-Umsetzungsmanagement mit der Bearbeitung und Umsetzung des evaluierten und fortgeschriebenen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK).
2. Die Stadträte der Stadt Rehau stimmen den Ergebnissen des Vitalitäts Check zu und beauftragen die Stadtverwaltung mit der Verstetigung und Fortführung der Datenbanken zur Ermittlung der Flächenpotentiale.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Gertraud Röder: Antrag auf Niederlegung des Stadtratsmandats gemäß Art. 19 Gemeindeordnung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erkennt die Amtsniederlegung der Stadträtin Gertraud Röder aus wichtigem Grund im Sinne des Art. 19 GO an und stellt fest, dass das Ehrenamt mit sofortiger Wirkung beendet ist.

BAUSENAT 03.05.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRÄGE
Richard-Wagner-Straße 9 - Errichtung einer Fertiggarage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau befreit im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schild-Süd II“ bezüglich der festgesetzten Firstrichtung und der Lage abseits der Baulinie für die geplante Garage und stimmt der in den Plänen dargestellten Ausführung zu.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN STRASSEN- UND WEGEGESETZES
Fl.Nr. 750/6 Gemarkung Rehau (Feld- und Waldweg Nähe Regnitzlosauer Straße) - Einziehung
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 750/6 Gemarkung Rehau wird gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) aufgrund der nicht mehr gegebenen Verkehrsbedeutung eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehung zu verfügen.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN STRASSEN- UND WEGEGESETZES
Fl.Nr. 3043/7 Gemarkung Rehau (Nähe Waldhausstraße) – Widmung zur Ortsstraße
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Straße zur Erschließung der Anwesen Waldhausstraße 42 und 44 wird gemäß Art. 6 Abs. 1 Bay StrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
- Beginn der Straße:                    an der Waldhausstraße (HO 5, Fl.Nr. 2965/11 Gemarkung Rehau)
- Ende der Straße:                       am Grundstück Fl.Nr. 3044 Gem. Rehau (Waldhausstraße 44)
- Länge:                                         137 m
- Straßenbaulastträger:             Stadt Rehau
- Widmungsbeschränkungen:  keine

STADTRAT 27.04.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

MINIGOLFANLAGE DER STADT REHAU
Vorschlag zur Schließung der Anlage, zur Aufhebung der entsprechenden Satzungen und zur geänderten Nutzung der freiwerdenden Flächen mit Mittelbereitstellung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse gegen 1 Stimme:
1. Die Minigolfanlage der Stadtwerke Rehau wird endgültig geschlossen, aufgegeben und zurückgebaut. Sie wird bereits für das Jahr 2022 nicht mehr geöffnet. Der Rückbau erfolgt in der Form, dass die 18 Minigolfbahnen komplett abgebaut werden, die östlich des Potrasbaches gelegene Teilfläche zur Nutzung dem Freibad Rehau als weitere Liegewiese zugeschlagen, dazu das Busch- und Strauchwerk beseitigt und ein Zaun entlang des Potrasbaches errichtet wird, auf der westlichen Seite des Potrasbaches zunächst keine weiteren Arbeiten erfolgen und die Entscheidung über die Nutzung und Verwendung dieser Fläche zunächst offen bleibt.
Im Wirtschaftsplan des Jahres 2022 wird dafür ein außerplanmäßiger Ausgabebetrag in Höhe von 30.000,00 € genehmigt, der durch Entnahme aus den flüssigen Mitteln gedeckt wird. Die Werkleitung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten in Auftrag zu geben und so durchführen zu lassen, dass die zusätzliche Liegewiese zu Beginn der Freibadsaison 2023 zur Verfügung steht.
2. Die Satzung für die Benutzung der Minigolfanlage der Stadt Rehau/Stadtwerke vom 31.07.2008 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
3. Die Gebührensatzung für das Freibad und die Minigolfanlage der Stadt -Stadtwerke- Rehau vom 30.04.2015 wird wie folgt geändert:
In der Überschrift zur Satzung, in § 2 und in § 4 werden jeweils die Worte „und die Minigolfanlage“ bzw. „oder die Minigolfanlage“ gestrichen.
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird gestrichen. Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 2, der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt –Stadtwerke– Rehau, in die diese Änderungen einbezogen sind und die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.  

FREIBAD REHAU
Anpassung der täglichen Öffnungszeiten an die Besucherbedürfnisse und dementsprechende Änderung der Benutzungssatzung für das Freibad Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. In der Satzung für die Benutzung des Freibades der Stadt Rehau – Stadtwerke 24.04.2008 wird § 5 Ziff. 3 wie folgt neu gefasst:
„Die tägliche Öffnungszeit wird wie folgt festgesetzt:
a)  Normale Öffnungszeiten:
-    Montag, Donnerstag, Samstag, Sonntag von 9:00 – 19:00 Uhr,
-    Dienstag von 9:00- 20:00 Uhr,
-    Mittwoch, Freitag von 7:00 – 19:00 Uhr.
b)  Öffnungszeiten bei schlechter Witterung (Regen oder niedrige Temperaturen):
-    Montag, Donnerstag, Samstag, Sonntag von 9:00 – 11:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr,
-    Dienstag von 9:00 – 11:00 Uhr und 17:00 – 20:00 Uhr,
-    Mittwoch, Freitag von 7:00 – 11:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr.“
Weiterhin wird in § 5 Ziff. 5 dieser Satzung der Satz „Das Bad ist pünktlich um 20:00 Uhr zu verlassen.“ durch den Satz „Das Bad ist pünktlich zum Ende der täglichen Öffnungszeit zu verlassen.“ ersetzt.
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Satzung für die Benutzung des Freibades der Stadt Rehau – Stadtwerke, in die diese Änderungen einbezogen sind und die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. In der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt – Stadtwerke Rehau vom 30.04.2015 in der Fassung der vom Stadtrat Rehau am 27.04.2022 beschlossenen Änderung hinsichtlich des Wegfalls der Minigolfanlage werden in § 1 Abs. 1 Buchst. a) und b) jeweils die Worte „für die Abendkarte ab 18:00 Uhr“ durch die Worte „für die Abendkarte ab 17:00 Uhr“ ersetzt.
Weiterhin werden in § 1 Abs. 1 Buchst. a), b) und c) jeweils die Worte bzw. Zahlen „für die Saisonkarte in der Saison 2015   20,00 EUR“, „für die Saisonkarte in der Saison 2015 36,00 EUR“, „in der Saison 2016“ und „Die Gebühr für eine Familienkarte beträgt i.d. Saison 2015 72,00 EUR“ gestrichen.
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Gebührensatzung für das Freibad der Stadt – Stadtwerke - Rehau, in die diese Änderung einbezogen ist und die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

JAHRESRECHNUNG 2020
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Rehau 2021 und Entlastung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die im Stadtrat bereits am 23.02.2022 zur Kenntnis genommene Jahresrechnung für das HH-Jahr 2021 wird mit den in dieser Sitzung festgelegten Zahlen unter Einbeziehung des vorliegenden Ergebnisses des Rechnungsprüfungssenates nach Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
2. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird für die Jahresrechnung 2021 der Stadt Rehau Entlastung erteilt.
Der 1. Bürgermeister hat an diesem Teilbeschluss wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Gemeindeordnung nicht teilgenommen.

BAULEITPLANUNG
43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rehau für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der Regnitzlosauer Straße / Autobahn A 93 / Eisteich
- Änderungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Stadt Rehau ändert den Flächennutzungsplan im Bereich Regnitzlosauer Straße / Autobahn 93 / Eisteich von „Flächen für die Landwirtschaft“ zur Sonderbaufläche Photovoltaikanlage und Grünfläche. Der Änderungsplan erhält die Bezeichnung:
„43. Änderung des Flächennutzungsplans für Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Regnitzlosauer Straße/Autobahn 93/Eisteich“
2. Der Vorentwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rehau in der Fassung vom 22.04.2022 mit Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der Regnitzlosauer Straße / Autobahn A 93 / Eisteich
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Stadt Rehau stellt den Bebauungsplan „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Regnitzlosauer Straße/Autobahn 93/Eisteich“ auf. Grundlage ist der Vorentwurf des Bebauungsplans jeweils in der Fassung vom 22.04.2022.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die Begründung jeweils in der Fassung vom 22.04.2022 werden gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rehau für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der Otto-Hahn-Straße / Brauhausstraße / Schweßnitz
- Änderungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Stadt Rehau ändert den Flächennutzungsplan im Bereich Otto-Hahn-Straße / Brauhausstraße / Schwesnitz von „Flächen für die Landwirtschaft“ zur Sonderbaufläche Photovoltaikanlage und Grünfläche. Der Änderungsplan erhält die Bezeichnung:
„44. Änderung des Flächennutzungsplans für Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Otto-Hahn-Straße/Brauhausstraße/Schwesnitz“
2. Der Vorentwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rehau in der Fassung vom 22.04.2022 mit Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der Otto-Hahn-Straße / Brauhausstraße / Schweßnitz
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Vorentwurfs

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Stadt Rehau stellt den Bebauungsplan für Freiflächen-Photovoltaikanlagen an der Otto-Hahn-Straße/Brauhausstraße/Schwesnitz auf. Grundlage ist der Vorentwurf des Bebauungsplans jeweils in der Fassung vom 22.04.2022.
2.Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die Begründung jeweils in der Fassung vom 22.04.2022 werden gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

VOLLZUG DES HAUSHALTS 2022
Umrüstung der 13 Sirenen der Stadt Rehau auf digitale Alarmierung - Mittelbereitstellung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Umrüstung der 13 Sirenen der Stadt Rehau auf digitale Alarmierung wird schnellstmöglich beauftragt und umgesetzt.
2. Hierzu werden auf HH-Stelle 1300.9403 außerplanmäßig 60.000 EUR bereitgestellt. Auf HH-Stelle 1300.3616 werden außerplanmäßig Einnahmen aus dem Förderprogramm Digitalfunk in Höhe von 22.685 EUR veranschlagt. Der Eigenmittelbetrag von 37.315 EUR ist im Rahmen der aktuellen Haushaltsentwicklung gedeckt.

VOLLZUG DES HAUSHALTS 2022
Errichtung von 3 Ladesäulen im Stadtgebiet Rehau - Mittelbereitstellung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse gegen 4 Stimmen:
1. Die Stadt Rehau errichtet drei neue E-Ladesäulen (eine davon als Ersatz für eine bereits vorhandene), obwohl es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine kommunale Aufgabe nach Art. 57 GO handelt.
2. Hierzu werden Mittel wie folgt bereitgestellt:
a) Auf HH-Stelle 7650.9400, „Errichtung von E-Ladesäulen“ werden außerplanmäßig zur Errichtung der drei Ladesäulen am Hallenbad, am Adlerstraßenparkplatz und am Schützenhausparkplatz einschließlich Erschließung mit Strom 52.000 EUR bereitgestellt.
b) Auf HH-Stelle 7650.3600, „Zuschuss vom Bund für Errichtung E-Ladesäulen“ werden außerplanmäßig 40.000 EUR als Einnahmen aus der Förderung durch den Bund veranschlagt.
c) Die Eigenmittel für die Errichtung der drei E-Ladesäulen i.H.v. 12.000 EUR sind im Rahmen der aktuellen Haushaltsentwicklung gedeckt.
d) Für den Betrieb dieser Ladesäulen werden in den kommenden 6 Jahren auf HH-Stelle 7650.5400, „Betriebskosten E-Ladesäulen“ jährlich je 2.300 EUR bereitgestellt.

BAUSENAT 05.04.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Pilgramsreuth 90 - Neubau einer Garage mit Abstellraum
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Wüstenbrunner Straße 36 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Fl.Nr. 85 Gemarkung Kühschwitz - Anbau eines Carports, Heizraumes, Vorratsbunkers und Abstellraumes
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet nördlich der Friedhofgasse
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau stellt zur Lenkung und Leitung der städtebaulichen Entwicklung den Bebauungsplan „1. Änderung des Bebauungsplans nördlich der Friedhofgasse“ auf. Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Der Entwurfsplan mit Begründung vom 04.04.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

VERGABEN
Sanierung der Dachflächen am Anwesen Maxplatz 9 in Rehau
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten am städtischen Gebäude Maxplatz 9, 95111 Rehau, an die wenigstnehmende Firma Röhring, Rehau, zum Angebotspreis in Höhe von 67.745,35 € inkl. MwSt. HH-Mittel stehen bei HHSt. 3210.9401 zur Verfügung.

VERGABEN
Städtebauförderung; Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK, ca. 711 ha) mit Vorbereitenden Untersuchungen (VU, ca. 29,4 ha)
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Planungsarbeiten zum ISEK mit VU an das Büro DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Nürnberg, gemäß deren Angebot vom 07.03.2022 mit der korrigierten Anlage A vom 24.03.2022 mit dem wirtschaftlichsten Hauptangebot in Höhe von pauschal 138.069,75 EUR. Haushaltsmittel sind auf der Haushaltstelle 6150.9400 vorhanden.

STADTRAT 30.03.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES LADENSCHLUSSGESETZES
Erlass einer Rechtsverordnung über die verkaufsoffenen Sonntage in der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. Die Rechtsverordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

WOHNMOBILPARK AN DER BIRKENSTRASSE
Neufassung der Gebührensatzung

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Gebührensatzung für den Wohnmobilpark der Stadt Rehau an der Birkenstraße. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Gebührensatzung für den Wohnmobilpark der Stadt Rehau an der Birkenstraße

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

WOHNBAUGEBIET FICHTIG SÜD
Vergabe der Bauleistungen für die Gewerke Kanalbau und Wasserleitung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Erschließung des Neubaugebietes Fichtig Süd für die Gewerke
- Kanalbau mit einem Angebotspreis in Höhe von 907.899,11 EUR und
- Wasserleitungsbau mit einem Angebotspreis in Höhe von 213.105,22 EUR
an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Tief- und Ingenieurbau Weischlitz, Weischlitz, gemäß den Bedingungen des Angebots vom 09.03.2022.

VERGABEN
Beschaffung eines MTW für die FFW Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1. Die Vergabe des Loses 1 MTW für die FFW Rehau (Fahrgestell) erfolgt entsprechend dem Ausschreibungsergebnis mit einer Vergabesumme in Höhe von 66.045,00 EUR an die Fa. Daimler-Benz.
2. Die Vergabe des Loses 2 des MTW für die FFW Rehau (Aufbau und Beladung) erfolgt entsprechend dem Ausschreibungsergebnis mit einer Vergabesumme in Höhe von 49.090,18 EUR an die Fa. Hensel, Waldbrunn.
3. Im Haushalt 2023 ist aufgrund der Verpflichtungsermächtigung im 1. Nachtrag 2022 ein Mittelansatz in Höhe von 115.500 EUR für die Beschaffung eines MTW für die Stadt Rehau zu bilden.

VERGABEN
Erneuerung der Büroeinrichtung für das Einwohnermeldeamt - Auftragsvergabe für die Beschaffung von Büromöbeln
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1. In Vollzug des Haushalts 2022 werden bei der neu zu schaffenden HH-Stelle 0600.9355, Anschaffung von Büromöbeln Einwohnermeldeamt, überplanmäßige Ausgaben i. H. v. 20.000 EUR genehmigt. Deckung ist durch überplanmäßige Einnahmen bei HH-Stellen 0600.1620, 2210.1720 und 9000.0010 gegeben.
2. Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Lieferung von neuen Büromöbeln für das Einwohnermeldeamt an die Fa. Schäfer Büromöbel GmbH, Marienstr. 51, 95028 Hof.

BAUSENAT 08.03.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Fl.Nrn. 2763, 2763/1 und 2764 - Errichtung eines Mitarbeiterparkplatzes
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
1. Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn eine Lösung zu verhandeln und diese bei Bedarf dem Entscheidungsgremium vorzulegen.

BAUANTRAG
Faßmannsreuther Straße 45 - Anbau eines Carports und zwei Garagen an das bestehende Gebäude
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Ostendstraße 11 - Abbruch der bestehenden Gebäude
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

VERGABEN
Fahrbahnerneuerung im Draisendorfer Weg zwischen Siemensstraße und Max-Planck-Straße - Vergabe der Bauausführung
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Fahrbahnerneuerung im Draisendorfer Weg an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Oelsnitzer Bau & Service, Oelsnitz, zum Gesamtbetrag in Höhe von 255.309,79 EUR gemäß den Bedingungen des Angebots vom 17.02.2022. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 6300.5103 zur Verfügung.

STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Kommunales Fassadengestaltungsprogramm der Stadt Rehau - Private Einzelmaßnahme Fichtig 1 und 3
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt aufgrund der städtebaulichen Bedeutung für die Fassadensanierung der Anwesen Fichtig 1 und 3, 95111 Rehau, eine Ausnahmegenehmigung zu § 2 "Fördergebiet" der Satzung des Kommunalen Fassadengestaltungsprogramm und nimmt die Maßnahme zur Förderung mit auf.

BAUSENAT 08.02.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Fl.Nrn. 36, 43, 44/1 Gemarkung Neuhausen - Errichtung von fünf Einfamilienwohnhäusern
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Fl.Nrn. 1 und 2/3 Gemarkung Rehauer Forst - Umnutzung altes Forstdienstanwesen zu Wohnzwecken und Neubau einer Doppelgarage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Pilgramsreuther Straße 32 - Umnutzung des 1. OG von Klassenzimmern zur heilpädagogischen Tagesstätte durch die Stadt Rehau (Fl.Nr. 1697 Gemarkung Rehau)
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag abzuschließen.

BAUANTRAG
Schildstraße 48 - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schild-Süd 1“ für die Errichtung einer Gartenhütte (Fl.Nr. 2645/3 Gemarkung Rehau)
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau befreit im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schild-Süd 1“ bezüglich der Errichtung der Gartenhütte außerhalb der Baugrenzen und stimmt dem geplanten Standort zu. Weiterhin befreit die Stadt Rehau von der festgesetzten Dachneigung mit 40° bis 45° und stimmt einer Dachneigung von 10° bis 15° zu.

BAUSENAT 18.01.2022

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Fl.Nr. 2155/3 Gemarkung Rehau - Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Pilgramsreuther Straße
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

TIEFBAUANGELEGENHEITEN
Ausbau der Wüstenbrunner Straße - Vorstellung der Planung für Bauabschnitt 1
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der Bau- und Umweltsenat billigt die Planung des Planungsbüros Schnabel vom 04.11.2021 (Entwurfsplan).

BAUSENAT 07.12.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Pilgramsreuth 112 - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Fl.Nr. 22 Gemarkung Kühschwitz - Überdachung eines bestehenden Fahrsilos und Anbau einer Maschinenhalle
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Ludwigsbrunn 100 - Bauvoranfrage – Betreiben von Pferdehaltung, Offenstall mit Trail, Roundpen, Reitplatz, Koppeln
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Waldhausstr. 40 - Anbau eines Modulhauses an das bestehende Wohnhaus sowie Errichten einer Garage mit Unterstand
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für eine „Sonderbaufläche Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg"
-  Aufstellungsbeschluss
-  Billigung des Vorentwurfs

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau stellt zur Leitung und Lenkung der städtebaulichen Entwicklung den Bebauungsplan für das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage Heinersberg“ auf.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens beauftragt.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN STRASSEN- UND WEGEGESETZES
Katharina-Zapf-Weg – Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der Katharina-Zapf-Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 Bay StrWG in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.
- Beginn des Weges: Grenze zur Fl.Nr. 206/2 Gemarkung Rehau
- Ende des Weges: am Brunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 204 Gemarkung Rehau
- Länge: 103 m
- Straßenbaulastträger: Stadt Rehau
- Widmungsbeschränkungen: ausschließlich Fußgängerverkehr

STADTRAT 24.11.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

STADTWERKE REHAU
a)  Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 der Stadtwerke Rehau
b)  Finanzplan für die Jahre 2021 – 2025 als Anlage zum Wirtschaftsplan
c)  Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2021 – 2025

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
a)  Die Stadt Rehau erlässt den Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Rehau. Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
b)  Die Stadt Rehau erlässt den Finanzplan 2021 – 2025 als Anlage zum Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Rehau. Der Finanzplan ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
c)  Die Stadt Rehau erlässt das Investitionsprogramm 2021 – 2025 als Anlage zum Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Rehau. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

HAUSHALT 2022
a)  Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Stadt Rehau
b)  Finanzplan für die Jahre 2021 – 2025 als Anlage zum Haushalt
c)  Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2021 – 2025

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
a)  Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rehau folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung 2022
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.750.320,00  Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.262.877,00  Euro ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  der Stadt Rehau wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb  -Stadtwerke Rehau-  wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Rehau werden auf insgesamt  0,00 Euro festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb  -Stadtwerke Rehau-  werden auf insgesamt  0,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 330 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v. H.
2. Gewerbesteuer 330 v. H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes -Stadtwerke Rehau-  wird auf  500.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

b) Die Stadt Rehau erlässt den Finanzplan 2021 – 2025 als Anlage zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Rehau. Der Finanzplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zum Originalprotokoll.

c) Die Stadt Rehau erlässt das Investitionsprogramm 2021 – 2025 als Anlage zum Haushaltsplan 2022 der Stadt Rehau. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zum Originalprotokoll.

STADTRAT 27.10.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

HAUSHALT
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Rehau für das Jahr 2021
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rehau folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

1. Nachtragshaushaltssatzung 2021
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden und damit der Gesamtplan des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben jeweils erhöht um 2.339.396,00 EUR gegenüber bisher 20.365.963,00 EUR auf nunmehr 22.705.359,00 EUR,
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben jeweils erhöht um 3.405.080,00 EUR gegenüber bisher 3.432.531,00 EUR auf nunmehr 6.837.611,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

STADTWERKE
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt für den Eigenbetrieb Stadtwerke Rehau einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2021. Der Nachtragswirtschaftsplan liegt dem Originalprotokoll als Anlage bei.

BAULEITPLANUNG
Durchführungsbeschluss für die Bauleitplanung zur Maßnahme Errichtung einer PV-Anlage im Bereich Heinersberg
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 2 Stimmen:
Die Stadt Rehau ändert den wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich Heinersberg und es werden anstelle von „Flächen für die Landwirtschaft“ Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen dargestellt.
Die Stadt Rehau stellt im Bereich Heinersberg einen Bebauungsplan für Freiflächen-photovoltaikanlagen auf. Der ungefähre Bereich der Planung ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Weiter schließt die Stadt Rehau mit dem Bauherrn einen Vertrag ab, in dem dieser sich verpflichtet, alle mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten zu tragen und geeignete Planer in Abstimmung mit der Stadt Rehau zu beauftragen.

STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Sonderfonds „Innenstädte beleben“ 2021 - Maßnahmen der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau reicht für folgende Maßnahmen einen Antrag auf Zuwendung aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ ein, und beantragt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn:
-  Verbesserung der Innenstadtwegweisung, Anschaffung eines mobilen Verkaufsstands
-  Öffentliche Toilette Innenstadt
-  Entwicklung „Kronengarten“ zum kleinen Stadtpark mit Abenteuer-Spiel
-  Beschaffung einer neuen Skihütte
Der Stadtrat der Stadt Rehau stimmt den Maßnahmen vorbehaltlich einer Förderung hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung zu. Die Stadt Rehau trägt den Eigenanteil von mindestens 20% und die nicht förderfähigen Kosten.
Im Haushalt 2022 wird Haushaltsstelle 6150.9408 für die Ausgaben mit einem Ansatz in Höhe von 490.000 EUR gebildet, und für die Einnahmen 6150.3612 mit einem Ansatz in Höhe von 392.000 EUR.

STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Sanierungsgebiete der Stadt Rehau - Verlängerung der Sanierungssatzungen
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Sanierungsziele der Rehauer Sanierungsgebiete sind noch nicht vollständig erreicht. Die Umsetzung wird noch mehrere Jahre andauern. Die Satzungen der Sanierungsgebiete I – IV werden um weitere 15 Jahre, bis zum 31.12.2036, verlängert.

STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Kommunale Förderprogramme der Stadt Rehau - Jahresbudget 2022
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1.  Die Stadt Rehau beantragt für 2022 ein Jahresbudget aus Zuwendungen für das Kommunale Fassadengestaltungsprogramm in Höhe von 320.100 EUR. Der Anteil der Stadt Rehau in Höhe von rund 214.000 EUR wird in den Haushalt 2022 übertragen bzw. zur Verfügung gestellt.
2.  Die Stadt Rehau beantragt die Übernahme der Rahmen-Budgetbewilligung 2018/19/20 für die Kommunalen Förderprogramme in der Förderoffensive Nordostbayern in das Jahr 2022, sowie die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2022. Mittel zur Auszahlung des Anteils der Stadt Rehau in Höhe von 12.000 EUR werden in den Haushalt 2022 übertragen.

VOLZUG DES LADENSCHLUSSGESETZES
Erlass einer Rechtsverordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag am 28. November 2021
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. Die Rechtsverordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

STADTRAT 29.09.2021

Beschluss der öffentlichen Sitzung

STEINLEITE
Künftiger Umgang mit dem Areal hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der kommunale Waldbestand „Steinleite“ wird im jetzigen Zustand und Umfang weiter gepflegt. Einzelne Einrichtungen, die hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht problematisch sind, werden zurückgebaut.

BAUSENAT 05.10.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Grundstück Fl.Nr. 11 - Gemarkung Rehauer Forst - Errichtung eines Mobilfunkmastes
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Wüstenbrunn 4 - Erstellung einer Terrassenüberdachung und eines Geräteschuppens
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Schildstraße 43 - Anbau eines Wintergartens, Terrassenüberdachung und Poolraum mit Dachterrasse an das bestehende Wohnhaus
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schild-Süd 1“ bezüglich
1. der Überschreitung der Baugrenzen Richtung Westen um ca. 1,00 m und Richtung Süden um ca. 3,00 m,
2. der Dachneigung der Pultdächer über den Wintergarten und Terrasse mit ca. 10° anstelle eines Satteldaches mit 40° Dachneigung.

BAUSENAT 21.09.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Waldhausstraße 30 - Errichtung eines Funktionsgebäudes und Sanierung des Wohnhauses
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Ziegelhüttenweg 7 - Errichtung einer Produktionshalle
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Fl.Nrn. 2892 - 2936/8 Gemarkung Rehau - Neubau einer Produktions- und Lagerhalle
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN STRAßEN- UND WEGEGESETZES (BayStrWG)
Verbindungsweg Schillerplatz/Gerberstraße - Straßennamensvergabe
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der neu errichtete Verbindungsweg vom Schillerplatz in die Gerberstraße erhält den Namen „Katharina-Zapf-Weg“.

STADTRAT 28.07.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

WOHNBAUGEBIET "FICHTIG SÜD"
Machbarkeitsstudie Nahwärmenetz
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1. Die Machbarkeitsstudie des IfE wird gebilligt.
2. Das Wohnbaugebiet "Fichtig Süd" wird nicht mit einem Nahwärmenetz erschlossen.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:

Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Rehau. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Neufassung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1. Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Rehau. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Entschädigung für ehrenamtliche Sargträger der Stadt Rehau wird von 25,00 EUR auf 35,00 EUR pro Person und Einsatz erhöht.

STADTWERKE REHAU
Jahresabschlussprüfung der Stadtwerke Rehau zum 31.12.2020 und Stellungnahme des Werksenats zum Jahresabschluss 2020 und Weiterleitung an den Stadtrat
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen eine Stimme:
Die Bilanz der Stadtwerke Rehau schließt zum 31.12.2020 mit einer Summe von 8.631.851,38 EUR in Aktiva und Passiva ab. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 240.105,74 EUR wird in den bestehenden Verlustvortrag eingestellt.

BAUANTRAG
Faßmannsreuth 141 - Neubau einer Doppelgarage und eines Gartengerätehauses
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelgarage und eines Gartengerätehauses in Faßmannsreuth 141.

BAUSENAT 06.07.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Fl.Nr. 196 Gemarkung Wurlitz - Bauvoranfrage für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt mit 4 : 2 Stimmen:
Der Maßnahmenplan des Energienutzungsplans der Stadt Rehau stellt Flächen dar, die für Photovoltaikanlagen vorgesehen sind. Diese Flächen wurden bisher nicht in Anspruch genommen, so dass die grundsätzlich möglichen Photovoltaikflächen derzeit nicht aufgeplant werden.  

BAUANTRAG
Fl.Nrn. 2649 und 2648/1 Gemarkung Rehau - Errichtung einer Feldscheune
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Weidenstraße 9 b - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reutlich-Nord, Teilgebiet 2“. Der Änderung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze in Richtung Westen um ca. 2,45 m und der Dachneigung anstelle der Festsetzung von max. 20° auf 22° wird zugestimmt.

BAUANTRAG
Fl.Nr. 888 Gemarkung Pilgramsreuth - Neubau einer Windenergieanlage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAULEITPLANUNG
Einstellung der Bauleitplanung „Am Bahnhof“
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Aufstellung des Bebauungsplans für den Bebauungsplan „Am Bahnhof“ wird eingestellt. Eine Fortführung der Planung zur Satzungsreife wird nicht für erforderlich betrachtet.

STADTRAT 30.06.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Beschlussfassung über das Nachrücken der Listennachfolgerin Lisa Hertel
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Stadtrat beschließt, dass Frau Lisa Hertel, Fohrenreuth 6, 95111 Rehau, Listennachfolgerin und damit Nachrückerin für den ausgeschiedenen Stadtrat Gerhard Puchta ist.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Rehau - Neubesetzung der Senate
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Der Stadtrat stimmt der Änderung bei der Besetzung der Senate zu, künftig ändert sich die Besetzung der Senate durch die FUWR-Fraktion und der SPD-Fraktion wie folgt:
Verwaltungs- und Finanzsenat:
Mitglied: Stadtrat Martin Wurdack, 1. Vertreter: Stadträtin Lisa Hertel, 2. Vertreter: Stadtrat Günter Martin
Mitglied: Stadtrat Ulrich Scharfenberg, 1. Vertreter: Stadtrat Nils Häußinger, 2. Vertreter: Stadtrat Hagen Rothemund
Bau- und Umweltsenat:
Mitglied: Stadträtin Gertraud Röder, 1. Vertreter: Stadträtin Lisa Hertel, 2. Vertreter: Stadtrat Martin Wurdack
Mitglied: Stadtrat Hagen Rothemund, 1. Vertreter: Stadtrat Sebastian Strößner, 2. Vertreter: Stadtrat Ulrich Scharfenberg
Werksenat:
Mitglied: Stadtrat Günter Martin, 1. Vertreter: Stadträtin Gertraud Röder, 2. Vertreter: Stadträtin Lisa Hertel
Mitglied: Stadtrat Hagen Rothemund, 1. Vertreter: Stadtrat Sebastian Strößner, 2. Vertreter: Stadtrat Ulrich Scharfenberg
Wirtschafts- und Kultursenat:
Mitglied: Stadträtin Lisa Hertel, 1. Vertreter: Stadtrat Martin Wurdack, 2. Vertreter: Stadtrat Günter Martin
Mitglied: Stadtrat Ulrich Scharfenberg, 1. Vertreter: Stadtrat Nils Häußinger, 2. Vertreter: Stadtrat Hagen Rothemund
Rechnungsprüfungssenat:
Mitglied: Stadtrat Martin Wurdack, Vertreter: Stadträtin Gertraud Röder
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlagen der Geschäftsordnung entsprechend zu ändern.

PROJEKT SHUTTLE-MODELL-REGION OBERFRANKEN
Einrichtung und Betrieb eines Linienverkehrs durch die Innenstadt
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
Der Stadtrat beschließt im Zuge des Projekts Shuttle-Modellregion Oberfranken für die Route 2d die Einrichtung und den Betrieb eines Linienverkehrs durch die Innenstadt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

VERGABEN
Anwesen Ascher Straße 8 - Vergabe der Abbrucharbeiten
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau beauftragt die Firma Hechtfischer, Schwarzenbach/Saale, mit den Abbrucharbeiten des Anwesens Ascher Straße 8. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

VERGABEN
Verbindungsweg Schillerplatz / Gerberstraße - Vergabe der Bauarbeiten
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für den Fußweg und die Treppenanlage von der Gerberstraße zum Schillerplatz an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Oelsnitzer Bau & Service, Oelsnitz, gemäß den Bedingungen des Angebots vom 09.06.2021. Haushaltsmittel stehen auf der Haushaltsstelle 6150.9411 zur Verfügung.

BAUSENAT 08.06.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Ludwigsbrunn 74 - Anbau an eine Maschinenhalle
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Albert-Lortzing-Str. 5 - Neubau einer Garage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau befreit von dem im Bebauungsplan „Schild-Süd II“ festgesetzten Garagen-Standort und stimmt dem Standort mit profilgleichen Anbau an die Nachbargarage zu.

BAUANTRAG
Albert-Lortzing-Str. 5 - Errichtung eines Gartengerätehauses
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau befreit von der festgesetzten Dachneigung mit 38° bis 45° und stimmt der Ausführung mit Flachdach zu. Weiterhin befreit die Stadt Rehau von der festgesetzten Baugrenze und stimmt dem geplanten Standort zu. Auf die Einhaltung der nördlichen Baugrenze mit 3,00 m Abstand zur Grundstücksgrenze wird hingewiesen.

BAUANTRAG
Eulenhammer 2 -Neubau einer Unterstellhalle mit Büro und Werbeanlage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

STADTRAT 28.04.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Gerhard Puchta: Antrag auf Niederlegung des Stadtratsmandats gemäß Art. 19
Gemeindeordnung

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erkennt die Amtsniederlegung des Stadtrates Gerhard Puchta aus wichtigem Grund im Sinne des Art. 19 GO an und stellt fest, dass das Ehrenamt mit sofortiger Wirkung beendet ist.

JAHRESRECHNUNG 2020
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Rehau 2020 und Entlastung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1. Die im Stadtrat bereits am 24.02.2021 zur Kenntnis genommene Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den in dieser Sitzung festgelegten Zahlen unter Einbeziehung des vorliegenden Ergebnisses des Rechnungsprüfungssenates nach Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
2. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird für die Jahresrechnung 2020 der Stadt Rehau Entlastung erteilt.

STADTWERKE REHAU
Einführung von elektronischen Wasserzählern für die Wasserversorgung der Stadtwerke Rehau
Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1. Die Wasserabgabesatzung der Stadt Rehau (WAS) wird neu gefasst. Die Neufassung ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
2. Die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Rehau (BGS/WAS) wird neu gefasst. Die Neufassung ist Bestandteil dieses Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

ARGE DREILÄNDERECK
Aufnahme der Gemeinde Döhlau in die kommunale Arbeitsgemeinschaft
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau stimmt der Erweiterung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft um die Gemeinde Döhlau zum 01.01.2022 zu. Die Vereinbarung über die ARGE Dreiländereck ist entsprechend zu ändern.

WERKSENAT 14.04.2021

Beschluss der nichtöffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES WIRTSCHAFTSPLANES 2021 UND ERSCHLIESSUNG DES BAUGEBIETES „FICHTIG-SÜD“
Mittelbereitstellung für die Ingenieurplanung der Wasserversorgung Lph 1 – 4 und Vergabe des Auftrags
Der Werksenat beschließt einstimmig:
1. In Vollzug des Wirtschaftsplanes 2021 werden für die Objektplanung der Wasserversorgung im Neubaugebiet „Fichtig Süd“ überplanmäßige Ausgaben von 12.500 EUR genehmigt. Deckung ist durch die Entnahme eines entsprechenden Betrages aus den Flüssigen Mitteln gegeben.
2. Der Auftrag für die Objektplanung (Lph. 1-4) der Wasserversorgung im Neubaugebiet „Fichtig Süd“ wird an das Ing.-Büro Schnabel, Konradsreuth, gem. Angebot vom 01.04.2021 vergeben.

BAU- UND UMWELTSENAT 13.04.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Eulenhammer 2 - Anbau eines Wintergartens
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Heinersberg 8 - Neubau eines Carports und eines Holzunterstandes
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen, mit der Maßgabe, zum Außenbereich, insbesondere die Giebelflächen der Holzlege, eine Eingrünung herzustellen.

BAUANTRAG
Max-Planck-Straße 5 - Neubau eines Einfamilienhauses
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Geierloh III-West“ hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten maximalen Geländeveränderung von +/- 80 cm und stimmt den in den Plänen dargestellten Geländeveränderungen zu.

BAUANTRAG
Vogtlandstraße 38 - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Von der im Bebauungsplan „Geierloh II“ festgesetzten maximalen Geländeveränderung von +/- 80 cm  wird im Einzelfall befreit und der in den Plänen dargestellten Geländegestaltung zugestimmt.

BAUANTRAG
Fl.Nrn. 592 und 593 Gemarkung Wurlitz - Bauvoranfrage für die Errichtung eines Solarparks
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau ändert den Flächennutzungsplan der Stadt Rehau nicht und stellt in der Folge keinen Bebauungsplan auf. Der Energienutzungsplan der Stadt Rehau stellt Flächen dar, die aufgrund der Voruntersuchungen städtebaulich geeigneter sind und bisher nicht genutzt werden. Die Fragen 1 – 3 aus dem Schreiben der Firma Unien GmbH erübrigen sich damit.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich Neukühschwitz
- Abwägung der Anregungen aus der Echten Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung der Endfassung
- Satzungsbeschluss

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen und die Verwaltung beauftragt durch Bekanntmachung die Rechtskraft herbeizuführen.

Satzung
der Stadt Rehau für die
Aufstellung einer Außenbereichssatzung
im Bereich Neukühschwitz
Grundlagen:
§ 35 Abs. 6, i. V. m. § 10 und §13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert.
Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert.
§ 1
Die Satzung der Stadt Rehau für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich Neukühschwitz nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Planunterlage und Begründung in der „Endfassung vom 13.04.2021“ wird aufgestellt.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 12 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

ALTSTADTERNEUERUNG
Förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes VI der Stadt Rehau im Bereich „Fichtig/Mühlberg“
- Beschluss zur Einleitung der Voruntersuchungen

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau führt für den Bereich „Fichtig/Am Mühlberg“, dargestellt im beiliegenden Lageplan, die vorbereitenden Untersuchungen für die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets VI „Fichtig/Am Mühlberg“ durch. Die Festsetzung erfolgt im vereinfachten Verfahren. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekanntzumachen und die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

STROMLIEFERUNG FÜR DIE STÄDTISCHEN LIEGENSCHAFTEN
Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern 2023 - 2025
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2023 bis 2025, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen einschließlich der Vergabe umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
Der Bau- und Umweltsenat beschließt mit 5 : 1 Stimmen:
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung Normalstrom beschafft werden.

VERGABEN
Wohnbaugebiet „Fichtig-Süd“ - Vergabe der Planungsleistungen Lph 1 - 4
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Planungsleistungen für die Erschließung des Wohnbaugebiets „Fichtig-Süd“, Lph 1 - 4, an das Planungsbüro Schnabel, Konradsreuth, gemäß dem Angebot vom 01.04.2021. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung. Haushaltsmittel stehen auf der HHSt. 6300.9510 zur Verfügung.

WERKSENAT 24.03.2021

Beschluss der nichtöffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES WIRTSCHAFTSPLANES 2021
Vergabe der Wasserleitungsbauarbeiten zur Ortsnetzerneuerung „An den Marktwiesen/Hammermühlweg“
Der Werksenat beschließt einstimmig:
Der Auftrag für die Arbeiten zur Auswechslung der Wasserleitung im Bereich „An den Marktwiesen“ und in einer Teilstrecke des Hammermühlweges im Rahmen der Gesamtausschreibung für alle dortigen Bauarbeiten einschließlich Erneuerung des Kanals und der Straße wird an die Fa. VSTR GmbH, Rodewisch, hinsichtlich des auf die Wasserleitung entfallenden Kostenanteils vergeben.

WERKSENAT 03.03.2021

Beschluss der nichtöffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES WIRTSCHAFTSPLANES 2021
Vergabe der Wasserleitungsbauarbeiten zur Ortsnetzerneuerung Geierlohweg zwischen Haus-Nr. 19 und Leipziger Straße
Der Werksenat beschließt einstimmig:
Der Auftrag für die Arbeiten zur Auswechslung der Wasserleitung im Geierlohweg zwischen Haus-Nr. 19 und der Leipziger Straße wird an die Firma Luding GmbH, Regnitzlosau, vergeben.

STADTRAT 24.02.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

HAUSHALTS- UND JAHRESRECHNUNG 2020
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Es werden die in den Anlagen 1 – 6 dargestellten und nachfolgend in den Gesamtsummen zusammengefassten Haushaltsreste gebildet bzw. bereinigt.
a)   Im Verwaltungshaushalt Bildung von neuen Haushaltsausgaberesten
   (Übersicht in Anlage 1)  583.000,00 EUR
b) Im Verwaltungshaushalt Abgang von alten Haushaltsausgaberesten des Jahres 2019
   (Übersicht in Anlage 2)  30.250,88 EUR
c) Im Vermögenshaushalt Bildung von neuen Haushaltsausgaberesten
   (Übersicht in Anlage 3)  2.367.300,00 EUR
d) Im Vermögenshaushalt Übernahme von alten Haushaltsausgaberesten der Jahre 2019 und vorher
   (Übersicht in Anlage 4)  2.458.247,19 EUR
e) Im Vermögenshaushalt Abgang von alten Haushaltsausgaberesten der Jahre 2019 und vorher
   (Übersicht in Anlage 4)  89.570,67 EUR
f) Im Vermögenshaushalt Bildung von neuen Haushaltseinnahmeresten
   (Übersicht in Anlage 5)  2.642.400,00 EUR
g) Im Vermögenshaushalt Abgang von alten Haushaltseinnahmeresten des Jahres 2019
   (Übersicht in Anlage 6)  56.000,00 EUR
2. Der Stadtrat nimmt von der gem. Art. 102 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung erstellten und vorgelegten Haushalts- und Jahresrechnung 2020 (Ergebnis der Haushaltsrechnung in Anlage 7, Stand der Rücklagen in Anlage 8, ergänzt durch den Vortrag der Verwaltung gem. obiger Nr. 3, und Stand der Verbindlichkeiten gem. obiger Nr. 4 im Vortrag der Verwaltung) Kenntnis und stimmt den Ergebnissen zu.
3. Der Stadtrat nimmt die dargestellten Ergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
4. Der Stadtrat beschließt die in Nr. 5 des Verwaltungsvortrages dargestellten über- u. außerplanmäßigen Ausgaben gegenüber den Ansätzen des Haushaltes bzw. Nachtragshaushaltes 2020 gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung.
5. Der Stadtrat nimmt den Rechenschaftsbericht für die unselbständige Stiftung zur Förderung von KiTas und Jugendarbeit gem. Ziff. 10 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
6. Der Stadtrat beauftragt gem. Art. 103 Gemeindeordnung den Rechnungsprüfungssenat mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2020.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN FEUERWEHRGESETZES
Neufassung der Satzung über Aufwendung- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau beschließt eine Neufassung der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Rehau“, die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

VOLLZUG DER WAHLGESETZE
Neueinteilung der Stimmbezirke und Erhöhung der Wahlhelferentschädigung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Der Stadtrat nimmt von der Neueinteilung der Stimmbezirke Kenntnis.
2. Die Entschädigung für Wahlhelfer beträgt ab sofort:
-   Bei Kommunalwahl und Landtagswahl:  Wahlvorstand: 60,- € / Übrige Wahlhelfer: 50,- €
-   Bei Bundestagswahl und Europawahl:  Wahlvorstand: 50,- € / Übrige Wahlhelfer: 40,- €

BAULEITPLANUNG
40 . Änderung des Flächennutzungsplans für das Wohngebiet „Fichtig-Süd“
- Abwägung der Anregungen der Echten Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung der Endfassung
- Festsetzungsbeschluss

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rehau für das Wohnbaugebiet „Fichtig-Süd“ in der „Endfassung vom 24.02.2021“ wird festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung des Änderungsplans beim Landratsamt Hof zu beantragen und nach Genehmigung die Wirksamkeit durch Bekanntmachung herbeizuführen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Wohnbaugebiet „Fichtig-Süd“
- Abwägung der Anregungen der Echten Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung der Endfassung
- Satzungsbeschluss

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Stadtrat beschließt nachfolgende Bebauungsplansatzung und beauftragt die Verwaltung durch Bekanntmachung nach Wirksamkeit der 40. Änderung des Flächennutzungsplans „Fichtig-Süd“ die Rechtskraft herbeizuführen.

Satzung
der Stadt Rehau für die
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Wohnbaugebiet „Fichtig-Süd“
Grundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert.
§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit Art. 89 und 91 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) geändert worden ist.
Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert.
§ 1
Der Bebauungsplan der Stadt Rehau für die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Wohnbaugebiet „Fichtig-Süd“ nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Planunterlage und Begründung in der „Endfassung vom 24.02.2021“ wird aufgestellt.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 12 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Aufhebung des Bebauungsplans für das Sondergebiet „Seniorenpark an der Kunigundenstraße“
- Abwägung der Echten Bürgerbeteiligung
- Abwägung der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung der Endfassung des Bebauungsplans
- Satzungsbeschluss
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Stadtrat beschließt nachfolgende Bebauungsplansatzung und beauftragt die Verwaltung durch Bekanntmachung die Rechtskraft herbeizuführen.

Satzung
der Stadt Rehau für die
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Aufhebung des Bebauungsplans für das Sondergebiet „Seniorenpark an der Kunigundenstraße“
Grundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert.
§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit Art. 89 und 91 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) geändert worden ist.
Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert.
§ 1
Der Bebauungsplan der Stadt Rehau für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Aufhebung des Bebauungsplans für das Sondergebiet „Seniorenpark an der Kunigundenstraße“ nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Planunterlage und Begründung in der „Endfassung vom 24.02.2021“ wird aufgestellt.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 12 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES BAYERISCHEN FEUERWEHRGESETZES
Bestätigung der neugewählten Kommandanten und stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Faßmannsreuth und Schönlind
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Stadt Rehau erteilt Herrn Markus Rogler die Bestätigung zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Faßmannsreuth.
2. Die Stadt Rehau erteilt Herrn Daniel Korndörfer die Bestätigung zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Faßmannsreuth.
3. Die Stadt Rehau erteilt Herrn Michael Böhm die Bestätigung zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönlind.
4. Die Stadt Rehau erteilt Herrn Alexander Fuchs die Bestätigung zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönlind.

HOCHBAU
Sanierung der Toilettenanlagen im Rathaus der Stadt Rehau - Heizungs- und Sanitäranlagen
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau beauftragt die Firma Rothemund, Flaschnerei-Sanitär-Heizung, 95111 Rehau, mit der Ausführung der Heizungs- und Sanitärarbeiten im Bereich der WC-Anlagen im Rathaus der Stadt Rehau. Die Angebotssumme beträgt 74.037,74 € inkl. USt. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 0600.5000 zur Verfügung.

HOCHBAU
Sanierung der Toilettenanlagen im Rathaus der Stadt Rehau - Baumeister- und Fliesenarbeiten
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau beauftragt die Firma Klaus Ritter, Baugeschäft, 95111 Rehau, mit der Ausführung der Baumeister- und Fliesenarbeiten im Bereich der WC-Anlagen im Rathaus der Stadt Rehau. Die Angebotssumme beträgt 57.165,77 € inkl. USt. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 0600.5000 zur Verfügung.

BAU- UND UMWELTSENAT 09.02.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Goethestraße 17 - Neubau einer Kindertagesstätte durch die Stiftung Marienberg, Diakonie Hochfranken
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen, und stimmt dem Vorhaben in vollem Umfang, insbesondere der Art, dem Ausmaß und der Ausführung, zu.

BAUANTRAG
Weidenstraße 11 - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von der im Bebauungsplan „3. Änderung des Bebauungsplans Reutlich-Nord, Teilgebiet 2“ festgesetzten Baugrenze und stimmt der Überschreitung wie beantragt zu.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Neukühschwitz-Süd
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau beschließt für den Bereich „Neukühschwitz-Süd“ die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB. Der Entwurfsplan vom 09.02.2021 mit Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die Anhörung der „Träger öffentlicher Belange“ sowie die Bürgerbeteiligung durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
Änderung des Bebauungsplans für das Wohnbaugebiet „Geierloh II mit den Änderungsplänen 1, 2, 3“
- Abwägung der Echten Bürgerbeteiligung
- Abwägung der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung der Endfassung des Bebauungsplans
- Satzungsbeschluss

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Endfassung des Bebauungsplans für die 4. Änderung des Bebauungsplans für das Wohnbaugebiet „Geierloh II mit den Änderungsplänen 1, 2, 3“ vom 09.02.2021 wird gebilligt.
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig nachfolgende Bebauungsplansatzung und beauftragt die Verwaltung durch Bekanntmachung die Rechtskraft herbeizuführen.

Satzung
der Stadt Rehau für die
4. Änderung des Bebauungsplans für das Wohnbaugebiet
„Geierloh II mit den Änderungen 1, 2, 3“
Grundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert.
§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit Art. 89 und 91 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) geändert worden ist.
Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert.
§ 1
Der Bebauungsplan der Stadt Rehau für die 4. Änderung des Bebauungsplans für das Wohnbaugebiet „Geierloh II mit den Änderungen 1, 2, 3“, nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Planunterlage und Begründung in der „Endfassung vom 21.01.2020“ wird aufgestellt.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 12 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

PERLENRADWEG
Festlegung der innerstädtischen Streckenführung in Rehau
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die geänderte innerstädtische Streckenführung durch die Innenstadt von Rehau wird wie in den Anlagen dargestellt gebilligt.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

VERGABEN
Straßenbauarbeiten in Rehau - Vergabe des Jahresleistungsvertrages 2021
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für laufende Reparaturmaßnahmen im Zuge des Straßenunterhalts sowie die Herstellung von Hausanschlüssen im Jahr 2021 an die Firma Wilhelm Kropf, Thiersheim, gemäß den Bedingungen des Angebotes vom 14.01.2021. Das Leistungsverzeichnis gilt für eine Laufzeit bis zum 31.12.2021. Die einzelnen Arbeiten werden von der Verwaltung unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel in Auftrag gegeben.

VERGABEN
Abbruch Anwesen Kühschwitz 1 - Auftragsvergabe
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau beauftragt die Firma Fickenscher, Sparneck, mit den Abbrucharbeiten des Anwesens Kühschwitz 1. Die Angebotssumme beträgt 67.592,00 € brutto. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

STADTRAT 27.01.2021

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans für den Bereich Goethestraße / Rudolf-Breitscheid-Straße und Schwesnitz
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung der Entwurfsplanung

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Goethestraße / Rudolf-Breitscheid-Straße und Schwesnitz. Der Entwurfsplan der 1. Änderung des Bebauungsplans Goethestraße / Rudolf-Breitscheid-Straße und Schwesnitz in der Fassung vom 27.01.2021 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen und die Anhörungsergebnisse zur Beschlussfassung vorzulegen.

ANTRÄGE STADTRAT TORSTEN GÄRTNER
a) Toilettenanlage Gutenbergschule
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 7 Stimmen:
Die Stadt Rehau errichtet keine weitere Toilettenanlage im 2. OG des Bauteils B der Gutenbergschule.
b) Beschaffung von CO2-Ampeln
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Antrag ist mittlerweile gegenstandslos.
c) Beschaffung von Luftfilteranlagen für das Schulzentrum Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 3 Stimmen:
Der Antrag wird abgelehnt, weil keine Mittel zur Verfügung stehen und, falls welche zur Verfügung stehen würden, die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Außerdem fehlt ein Deckungsvorschlag.
d) Beschaffung von Spuckschutztrennwänden für das Schulzentrum Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Der Antrag wird abgelehnt, weil Spuckschutztrennwände aufgrund eines Schreibens des Kultusministeriums (KMS) nicht zulässig sind.

STADTRAT 16.12.2020

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

FÖRDEROFFENSIVE NORDOSTBAYERN
Erwerb einer Teilfläche Grundstücks des Fl.Nr. 8 Gemarkung Kühschwitz und Abbruch des Anwesens Kühschwitz 1
- Durchführungsbeschluss

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1. Die Stadt Rehau führt im Zuge der Förderoffensive Nordostbayern das Projekt „Abbruch Anwesen Kühschwitz 1 mit dem Ziel der Nachnutzung als Wohnbebauung“ durch. Die Kosten belaufen sich auf ca. 70.000 EUR, diese werden mit 90 % vom Amt für ländliche Entwicklung gefördert.
2. Die Stadt Rehau erwirbt von Herrn Harald Schörner, Seußener Straße 1, 95659 Arzberg, aus dessen Grundstück Kühschwitz 1 (Fl.Nr. 8 Gemarkung Kühschwitz) eine Teilfläche in der Größe von ca. 2.486 m² zum Preis von 1 EUR, verbunden mit der Verpflichtung, die darauf befindlichen Gebäude abbrechen zu lassen. Die Nebenkosten des Erwerbs, anfallende Grunderwerbsteuer sowie die Kosten der amtlichen Vermessung trägt sie Stadt Rehau.

IT-AUSSTATTUNG DER SCHULEN
Europaweite Ausschreibung der IT-Ausstattung der Rehauer Schulen im Förderprogramm (dBIR) digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (17.05.2019 -30.06.2023)
- Vergabe der Lieferleistung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
1. Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Lieferleistung IT-Ausstattung der Rehauer Schulen für Los 1 an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Wittler Visuelle Einrichtungen GmbH, Warmensteinacher Str. 52, 12349 Berlin gemäß den Bedingungen des Angebots vom 25.11.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 149.416,40 EUR. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
2. Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Lieferleistung IT-Ausstattung der Rehauer Schulen für Los 2 an den mindestnehmenden Bieter, die Firma V-BC, August-Horch-Str. 1, 08141 Reinsdorf bei Zwickau gemäß den Bedingungen des Angebots vom 26.11.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 138.312,38 EUR. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
3. Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Lieferleistung IT-Ausstattung der Rehauer Schulen für Los 3 an den mindestnehmenden Bieter, die Firma V-BC, August-Horch-Str. 1, 08141 Reinsdorf bei Zwickau gemäß den Bedingungen des Angebots vom 26.11.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 20.943,26 EUR. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

STIFTUNG ZUR FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND DER JUGENDARBEIT IN REHAU
Anlegung eines Teils des Stiftungsvermögens durch den Erwerb von vier Eigentumswohnungen im Anwesen Pfarrstraße 13 – Beschlussfassung über die noch offenen Entscheidungen gem. Ziff. 6 des Stadtratsbeschlusses vom 24.07.2019
Folgenden Beschluss fassen die Mitglieder des Stadtrates einstimmig:
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Verwalter der Eigentumswohnungsanlage Pfarrstraße 13 die Verwalterverträge nach dem Eigentumswohnungsgesetz abzuschließen.
Mit den Arbeiten für die Erstvermietung der 3 Wohnungen im Anwesen Pfarrstraße 13 wird die GEWOG Rehau beauftragt. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die hierzu erforderliche Vereinbarung abzuschließen und ein für beide Seiten angemessenes Entgelt in Abhängigkeit vom notwendigen Zeitaufwand der GEWOG festzulegen. Diese Entgeltzahlung an die GEWOG Rehau wird vom Sondervermögen der Stiftung zur Förderung von Kindertagesstätten und Jugendarbeit in Rehau getragen und den Anschaffungskosten für die Eigentumswohnungen hinzugerechnet.
Die Nettomieten für die Wohnungen und Stellplätze werden wie folgt festgelegt:
- Wohnung Nr. 11, 2. OG, 4-Zimmer: 860,00 EUR/Monat,
- Wohnung Nr. 13, 3. OG, 2 Zimmer: 580,00 EUR/Monat,
- Wohnung Nr. 14, 3. OG, 4 Zimmer: 920,00 EUR/Monat,
- je Stellplatz in der Tiefgarage: 40,00 EUR/Monat.

BAU- UND UMWELTSENAT 01.12.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Tannenberg 18 - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans der Stadt Rehau „Am Tannenberg“ wird im Einzelfall befreit:
1. Anstelle der festgesetzten Firstrichtung, parallel zur Straße eine Drehung um 90°, so dass der Giebel zur Straße orientiert ist,
2. anstelle des festgesetzten Kniestocks mit 70 cm ein Kniestock mit 1,08 m Höhe,
3. von der festgesetzten maximalen Dachneigung mit 38° eine Dachneigung von 42°.
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Faßmannsreuth 118 - Neubau einer Unterstellhalle
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Waldhausstr. 42 - Neubau einer Garage mit Flachdach
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Tannenberg 19 - Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Großraumgarage
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Tannenberg“ wird im Einzelfall befreit:
1. Von der Garagentraufhöhe, anstelle der festgesetzten Traufhöhe von 2,50 m werden 2,60 m zugelassen,
2. von der festgesetzten Mindestdachneigung 28° wird einer Dachneigung mit 22° zugestimmt,
3. von der festgesetzten Sockelhöhe mit 75 cm wird einer Sockelhöhe mit 83 cm zugestimmt,
4. vom festgesetzten Kniestock mit 70 cm und einer Wandhöhe im Dachgeschoss von 2,00 m wird zugestimmt,
5. von der Bauweise U+E (Untergeschoss und Erdgeschoss) und die Bauweise E+D (Erdgeschoss und Dachgeschoss) wird zugelassen.
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAULEITPLANUNG
Aufhebung des Bebauungsplans „Am Tannenberg“
- Abwägung der Anregungen der Echten Bürgerbeteiligung
- Abwägung der Anregungen der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung der Endfassung
- Satzungsbeschluss

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Endfassung der Aufhebung des Bebauungsplans vom 01.12.2020 wird gebilligt.
Der Bau- und Umweltsenat beschließt nachfolgende Bebauungsplansatzung und beauftragt die Verwaltung durch Bekanntmachung die Rechtskraft herbeizuführen.

Satzung
über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Tannenberg“ der Stadt Rehau
Nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassungen, hat der Bau- und Umweltsenat der Stadt Rehau die Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt Rehau beschlossen.
§ 1
Gegenstand
Der Bebauungsplan „Am Tannenberg“ der Stadt Rehau, in Kraft getreten am 20.03.1991, wird aufgehoben.
§ 2
Planzeichen
Der nachstehende Lageplan einschließlich der Planzeichenerklärung ist Bestandteil der Satzung.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

AN DEN MARKTWIESEN
Vergabe der Ingenieurleistungen, Lph 5 – 9
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Ingenieurleistungen für den Straßen- und  Kanalbau „Hammermühlweg/Schwesnitzgäßchen“, An den Marktwiesen, Lph 5 - 9, mit anteiligen Nebenkosten, an die Planungsgruppe Steppan, Waldsassen, gemäß dem Angebot vom 16.11.2020 zu einem vorläufigen Gesamtpreis in Höhe von 76.913,77 € incl. 19 % MWST. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung.
Haushaltsmittel stehen auf den HHSt. 6300.9525 und 7000.9525 zur Verfügung.

VERGABEN
Fahrbahndeckensanierung in der Regnitzlosauer Straße zwischen Höllbachweg und Erfurter Straße - Vergabe der Bauleistung
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Deckensanierung in der Regnitzlosauer Straße an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Oelsnitzer Bau & Service, Oelsnitz, gemäß den Bedingungen des Angebots vom 28.05.2020 plus einem Teuerungszuschlag von 3 %.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

STADTRAT 25.11.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES BAYERISCHEN KOMMUNALABGABENGESETZES (KAG)
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Rehau (BGS/EWS); Änderung des § 16 BGS/EWS – Anpassung des Abrechnungszeitraums für den Ortsteil Neukühschwitz/Dobeneck
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

BEITRAGS- UND GEBÜHRENSATZUNG ZUR WASSERABGABESATZUNG (BGS/WAS)
Erhöhung der Verbrauchsgebühr in § 10 Abs. 1 zum 01.01.2021
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

STADTWERKE REHAU
a) Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 der Stadtwerke Rehau
b) Finanzplan für die Jahre 2020 – 2024 als Anlage zum Wirtschaftsplan
c) Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2020 – 2024

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
a) Die Stadt Rehau erlässt den Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke Rehau. Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
b) Die Stadt Rehau erlässt den Finanzplan 2020 – 2024 als Anlage zum Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke Rehau. Der Finanzplan ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
c) Die Stadt Rehau erlässt das Investitionsprogramm 2020 – 2024 als Anlage zum Wirtschaftsplan 2021 der Stadtwerke Rehau. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

HAUSHALTSJAHR 2021 DER STADT REHAU
a) Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Stadt Rehau
b) Finanzplan für die Jahre 2020 – 2024 als Anlage zum Haushalt
c) Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Jahre 2020 – 2024

Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
a) Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rehau folgende Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung 2021
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.365.963,00  Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.432.531,00  Euro ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  der Stadt Rehau wird auf 157.985,00 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb  -Stadtwerke Rehau-  wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Rehau werden auf insgesamt  0,00 Euro festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb  -Stadtwerke Rehau-  werden auf insgesamt  0,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v. H.
2. Gewerbesteuer 330 v. H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes -Stadtwerke Rehau- wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

b) Die Stadt Rehau erlässt den Finanzplan 2020 – 2024 als Anlage zum Haushaltsplan 2021 der Stadt Rehau. Der Finanzplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zum Originalprotokoll.
c) Die Stadt Rehau erlässt das Investitionsprogramm 2020 – 2024 als Anlage zum Haushaltsplan 2021der Stadt Rehau. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zum Originalprotokoll.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Neufassung der Marktsatzung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Marktsatzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Anhang:
Marktsatzung der Stadt Rehau

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Neufassung der Marktgebührensatzung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Marktgebührensatzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Anhang:
Gebührensatzung für die Benutzung der Märkte der Stadt Rehau

ANTRÄGE STADTRAT TORSTEN GÄRTNER
a) Toilettenanlage Gutenbergschule
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 8 Stimmen:
Der Sachverhalt wird dem zuständigen Gremium in einer der nächsten Sitzungen wieder vorgelegt.
b) Beschaffung von Spuckschutztrennwänden, CO2-Ampeln und Luftfilteranlagen für das Schulzentrum Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 8 Stimmen:
Der Antrag wird Gegenstand der Tagesordnung in einer der nächsten Stadtratssitzungen.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

KONZESSIONSABGABE FÜR DIE STROMVERSORGUNG
Beendigung des Teilverzichts auf Konzessionsabgabe für die Stromlieferung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die mit Beschluss des Stadtrates vom 27.10.1993 festgelegte Reduzierung der Konzessionsabgabe für den Stromverbrauch landwirtschaftlicher Betriebe, soweit er 5.000 kWh/Jahr übersteigt, wird ab dem 01.01.2021 aufgehoben.

BAU- UND UMWELTSENAT 10.11.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG / VOLLZUG DES BAYERISCHEN STRASSEN- und WEGEGESETZES
Gerberstr. 44 - Neubau einer Rohrtrasse über die Gerberstraße durch die Firma Südleder GmbH & Co. KG
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
1.  Die Stadt Rehau erteilt zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Gestattungsvereinbarung zur Regelung der Sondernutzung abzuschließen.

BAUANTRAG
Tannenberg 21 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der Überschreitung der Baugrenzen im Norden zu und befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Weiterhin wird von der festgesetzten Hauptfirstrichtung befreit und dem Winkelbau zugestimmt.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Aufhebung des Bebauungsplans der Stadt Rehau für das Sondergebiet „Seniorenpark an der Kunigundenstraße“
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der Bau- und Umweltsenat billigt einstimmig den Entwurfsplan zur Aufhebung des Bebauungsplans für das „Sondergebiet Seniorenpark an der Kunigundenstraße“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 10.11.2020. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Echte Bürgerbeteiligung wie die Anhörung der „Träger öffentlicher Belange“ durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Wohngebiet „Fichtig-Süd“
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die aufgrund der Beschlussfassung aus der Abwägung geänderte Planung mit der Bezeichnung „Entwurf vom 10.11.2020“ wird gebilligt.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN STRASSEN- und WEGEGESETZES
HO 5 – Hofer Straße – Festlegung der Ortsdurchfahrt
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau stimmt der Festlegung der Ortsdurchfahrt von Rehau im Zuge der Kreisstraße HO 5 gemäß Art. 4 Abs. 2 BayStrWG, wie in der Niederschrift nebst Lageplan zur Ortsbegehung vom 15.09.2020 dokumentiert, zu.

VOLLZUG DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG
Maxplatz-Nord – Geschwindigkeitsbeschränkung und Parkregelung
Der Bau- und Umweltsenat beschließt  mit 5 : 1 Stimmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs am Maxplatz-Nord die erforderlichen Maßnahmen im Bereich des ruhenden sowie des fließenden Verkehrs nach pflichtgemäßem Ermessen zu ergreifen und deren verkehrsrechtliche Anordnung zu veranlassen.

VOLLZUG DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG
Pfarrstraße - Einbahnstraßenregelung
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Pfarrstraße die erforderlichen Maßnahmen im Bereich des fließenden Verkehrs nach pflichtgemäßem Ermessen zu ergreifen und deren verkehrsrechtliche Anordnung zu veranlassen.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

KNOTENPUNKT BAHNHOF REHAU
Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:

Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für Elektroinstallationsarbeiten der Maßnahme „Knotenpunkt Bahnhof Rehau“ an den mindestnehmenden Bieter, die Firma SVP Elektrotechnik GmbH, Rehau, gemäß den Bedingungen des Angebots vom 29.09.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 71.162,33 €.
Haushaltsmittel stehen auf HHSt. 6150.9405 zur Verfügung.

VERWALTUNGS- UND FINANZSENAT 09.11.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

FEUERWEHR
Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die FFW Faßmannsreuth - Mittelbereitstellung
Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzsenates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Im Vollzug des Haushaltes 2020 werden bei HHSt. 1300.9402 „Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die FFW Faßmannsreuth“ außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.000,00 EUR genehmigt. Deckung ist durch den Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 4.700 EUR (HH-Stelle 1300.3614) und mit dem Restbetrag von 6.300 EUR durch Einsparung bei HHSt. 1300.9400 gegeben.

STADTRAT 28.10.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

KOMMUNALE ANGELEGENHEITEN
Satzung für die Benutzung der Sporthalle der Stadt Rehau, Entnahme des Tischteniss- und Fitnessraumes aus der öffentlichen Nutzung und diesbezügliche Satzungsänderung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Satzung für die Benutzung der Sporthalle der Stadt Rehau in der Fassung vom 02.12.2011 wird dergestalt geändert, dass der Tischtennis- und Fitnessraum dort entnommen wird und nicht mehr als öffentliche Einrichtung zur Verfügung steht. § 1 Satz 1 und letzter Satz, § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 5 Satz 1 werden dementsprechend geändert. Die Stadt Rehau erlässt in der Folge eine Neufassung dieser Satzung. Diese Neufassung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
2. Die Gebührensatzung für die Sporthalle der Stadt Rehau in der Fassung vom 29.10.2015 wird in der Form geändert, dass die Benutzungsgebühren für die Tischtennisplatten und für die Fitnessgeräte entnommen werden. In § 1 werden dementsprechend die Buchstaben d.) und e.) gestrichen. Die Stadt Rehau erlässt in der Folge eine Neufassung dieser Satzung. Diese Neufassung ist Bestandteil des Beschlusses und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
3. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, die Nutzung der Geräte und Sportgegenstände im Tischtennis- und Fitnessraum einzelnen Personen im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung zu überlassen, vorausgesetzt, diese Personen übernehmen die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere also die Gewähr für die Funktionsfähigkeit und die gefahrlose Nutzbarkeit der Geräte und Sportgegenstände auf eigenes Risiko und eigene Kosten, besitzen hierfür die entsprechende Fachkunde und verpflichten sich, im Falle einer Nutzung durch mehrere Personen die rechtlichen Vorgaben zu Hygiene, Reinigung und Desinfektion eigenverantwortlich zu beachten und einzuhalten.
Anhänge:
Satzung für die Benutzung der Sporthalle der Stadt Rehau
Gebührensatzung für die Sporthalle der Stadt Rehau

STADTWERKE REHAU
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020 der Stadtwerke Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt für den Eigenbetrieb Stadtwerke Rehau einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2020. Der Nachtragswirtschaftsplan liegt dem Originalprotokoll als Anlage bei.

HAUSHALT 2020
Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Rehau für das Jahr 2020
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rehau folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung:

2. Nachtragshaushaltssatzung 2020
§ 1
Der als Anlage beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden jeweils die Einnahmen und Ausgaben und damit der Gesamtplan des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
a)  im Verwaltungshaushalt jeweils erhöht um 1.207.232,00 EUR, gegenüber bisher 20.509.251,00 EUR auf nunmehr 21.716.483,00 EUR,
b)  im Vermögenshaushalt jeweils erhöht um 870.264,00 EUR, gegenüber bisher 7.248.027,00 EUR auf nunmehr 8.118.291,00 EUR.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Rehau wird gegenüber der Festsetzung in der 1. Nachtragshaushaltssatzung vom 21.09.2020 nicht verändert.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich wird gegenüber bisher 640.868 EUR vermindert um 640.868 EUR auf nunmehr 0 EUR festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Stadtwerke Rehau wird gegenüber der Festsetzung in der Haushaltssatzung vom 05.12.2019 nicht verändert.
§ 3
Diese 2. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

VOLLZUG DER KOMMUNALGESETZE
Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 5 Stimmen:
Die Stadt Rehau erlässt eine Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Rehau. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anhang:
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

VOLLZUG DES LADENSCHLUSSGESETZES
Erlass einer Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erlässt eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. Die Rechtsverordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Anhang:
Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen

BAULEITPLANUNG
40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rehau für das Wohnbaugebiet „Fichtig-Süd“
- Abwägung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
- Abwägung der „Träger öffentlicher Belange“
- Billigung des Entwurfs
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die aufgrund der Beschlussfassung aus der Abwägung geänderte Planung sowie die Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht mit der Bezeichnung „Entwurf vom 28.10.2020“ werden gebilligt.

KOMMUNALE ANGELEGENHEITEN
Konzeptstudie zur Erweiterung des Hofer Landbus
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Stadt Rehau beantragt die Förderung der Konzeptstudie „Hofer LandLieferBus“ im Rahmen des Förderprogramms „LandVersorgt – Neue Wege zur Nahversorgung im ländlichen Raum“ bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Mit positiver Entscheidung über die Förderung und der Erteilung eines Bewilligungsbescheides mit der beantragten Zuschusshöhe soll die Konzeptstudie durchgeführt und die beteiligten Projektpartner entsprechend beauftragt werden.
2. Für die Konzeptstudie „Hofer LandLieferBus“ werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 55.150 EUR bei der neuen Haushaltsstelle 7900.6553 Konzeptstudie Hofer LandLieferBus“ bewilligt. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 49.150 EUR bei der neuen Haushaltsstelle 7900.1701 Zuschuss für die Konzeptstudie Hofer LandLieferBus“, durch außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 3.000 EUR bei der neuen Haushaltsstelle 7900.1621 „Kostenbeteiligungen an der Konzeptstudie Hofer LandLieferBus“ und durch verfügbare Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 7900.6014 für den Eigenanteil der Stadt Rehau in Höhe von 3.000 EUR. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Gemeinde Regnitzlosau eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Haushaltsmittel, die im Haushaltsjahr 2020 nicht vollständig verwendet werden, als Haushaltsrest in das kommende Haushaltsjahr 2021 zu übertragen. In diesem Fall gilt die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben auch für das Haushaltsjahr 2021.

WERKSENAT 07.10.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

WASSERVERSORGUNG
Errichtung einer Verbundleitung zwischen dem Schieberhaus der HEW in Martinlamitz und dem Hochbehälter II; Vereinbarung mit der Stadt Schwarzenbach/S. zur Herstellung des Weges über den „Petersberg“
Der Werksenat beschließt mit 4 : 1 Stimmen:
Im Zuge der Arbeiten zur Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße Martinlamitz – Pilgramsreuth im Bereich des sogenannten „Petersberges“ werden über die Arbeiten zur Herstellung eine befahrbaren Zustandes hinaus die beidseitigen Entwässerungsgräben auf die volle Länge wiederhergestellt und zur Ableitung des Regenwassers über die bisherigen Durchlässe hinaus eine größere Anzahl weiterer Durchlässe nach Erforderlichkeit und Vorgabe des Ing.-Büros neu errichtet. Die Böschungen der Durchlässe werden am Zu- und Ablauf mit Wasserbausteinen in Beton befestigt. Die Stadtwerke Rehau übernehmen von den Kosten für diese zusätzlichen, und im Grunde in der Straßenbaulast der Stadt Schwar-zenbach/S. liegenden, Arbeiten mit einem Gesamtumfang von ca. 39.500 EUR zzgl. Umsatzsteuer die Hälfte als Entschädigung und Ausgleich für die Inanspruchnahme sämtlicher im Eigentum der Stadt Schwarzenbach/S. stehenden Grundstücke für den Bau der Verbundleitung. Die Werkleitung wird beauftragt, die entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Schwarzenbach/S. abzuschließen.

STADTRAT 30.09.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

HAUSHALT 2020
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben bei Haushaltsstelle 6300.9516, Sanierung von Teilstrecken Goethe-/Bahnhofstraße
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Im Vollzug des Haushaltes 2020 werden bei Haushaltsstelle 6300.9516 "Sanierung von Teilstrecken der Goethe-/Bahnhofstraße" überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 20.000,00 EUR genehmigt. Deckung ist durch Einsparung eines entsprechenden Betrages im Rahmen des Deckungskreises 5 gegeben.

BUNDESPROGRAMM MEHRGENERATIONENHAUS 2021-2028
Unterstützung bei der nachhaltigen Sicherung des MGH in Rehau. Kofinanzierung durch die Stadt Rehau.
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1.
Die Stadt Rehau bekennt sich zum Mehrgenerationenhaus Rehau. Das Mehrgenerationenhaus Rehau wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden, sowie auch weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung in Rehau. Das Mehrgenerationenhaus ist ein wichtiger Impulsgeber für das gesellschaftliche Leben in der Innenstadt.
2.
Die Stadt Rehau unterstützt den Antrag der Diakonie Hochfranken auf Förderung im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Miteinander – Füreinander und stellt den örtlichen Beteiligungsbetrag in Höhe von jährlich 10.000 Euro für die Gesamtlaufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 zur Verfügung. Entsprechende Ansätze sind in den Haushalten 2021 bis 2028 vorzusehen. Die Auszahlungsmodalitäten richten sich nach den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch endgültig festzusetzenden Vorgaben.

KINDERBILDUNGS- UND BETREUUNGSGESETZ (BAYKIBIG)
Bedarfsplanung ab dem Kinderbetreuungsjahr 2020/2021. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit der Kinderbetreuungsplätze in Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die Stadt Rehau stellt für das Betreuungsjahr 2020/2021 einen örtlichen Bedarf von 305 Kindergartenplätzen fest.
2. Die Stadt Rehau stellt für das Betreuungsjahr 2020/2021 einen örtlichen Bedarf von 97 Kinderkrippenplätzen in Rehau fest.
3. Die Stadt Rehau stellt einen örtlichen Bedarf von 100 Kinderhortplätzen in Rehau fest.
4. Die Stadt Rehau erkennt 50 Kindergartenplätze und 6 Überschreitungsplätze in der Tageseinrichtung des Wilhelm-Löhe-Kindergartens am Schillerplatz 9 a als bedarfsnotwendig an.
5. Die Stadt Rehau erkennt 50 Kindergartenplätze und 6 Überschreitungsplätze in der Tageseinrichtung des Martin-Luther-Kindergartens in der Martin-Luther-Straße 31 a als bedarfsnotwendig an.
6. Die Stadt Rehau erkennt 50 Kindergartenplätze und 6 Überschreitungsplätze in der Tageseinrichtung des St.-Josef-Kindergartens in der Ascher Straße 14 als bedarfsnotwendig an.
7. Die Stadt Rehau erkennt 25 Kindergartenplätze und 3 Überschreitungsplätze im ehemaligen Jugendzentrum, Unlitzstraße 4, als Außenstelle des St.-Josef-Kindergartens, befristet bis zur Betriebsaufnahme einer neuen Kindertagesstätte, längstens aber bis zum 31.08.2024 als bedarfsnotwendig an.
8. Die Stadt Rehau erkennt 50 Kindergartenplätze und 6 Überschreitungsplätze in der Tageseinrichtung des Johannes-Kindergartens in der Ringstraße 14 a als bedarfsnotwendig an.
9. Die Stadt Rehau erkennt 25 Kindergartenplätze im Gemeindehaus, Ringstraße 14, als Außenstelle des Johannes-Kindergartens, befristet bis zur Betriebsaufnahme einer neuen Kindertagesstätte, längstens aber bis zum 31.08.2024 als bedarfsnotwendig an.
10. Die Stadt Rehau erkennt 50 Kindergartenplätze in der Tageseinrichtung der LamiKita, Wüstenbrunner Straße 4 als bedarfsnotwendig an.
11. Die Stadt Rehau erkennt 24 Kinderkrippenplätze und 4 Überschreitungsplätze in der Tageseinrichtung der Wilhelm-Löhe-Kinderkrippe am Schillerplatz 9a als bedarfsnotwendig an.
12. Die Stadt Rehau erkennt 12 Kinderkrippenplätze und 2 Überschreitungsplätze in der Tageseinrichtung der St.-Josef-Kinderkrippe in der Ascher Straße 14 als bedarfsnotwendig an.
13. Die Stadt Rehau erkennt 14 Kinderkrippenplätze in der Tageseinrichtung der Martin-Luther- Kinderkrippe in der Martin-Luther-Straße 31a als bedarfsnotwendig an.
14. Die Stadt Rehau erkennt 12 Kinderkrippenplätze und 2 Überschreitungsplätze in der Tageseinrichtung der Johannes-Kinderkrippe in der Ringstraße 14a als bedarfsnotwendig an.
15. Die Stadt Rehau erkennt 24 Kinderkrippenplätze in der Tageseinrichtung der LamiKita in der Wüstenbrunner Straße 4 als bedarfsnotwendig an.
16. Die Stadt Rehau erkennt 28 Kinderhortplätze in den Horträumlichkeiten der Kirchgasse 4 als bedarfsnotwendig an.
17. Die Stadt Rehau erkennt 28 Kinderhortplätze in den Horträumlichkeiten des Mehrgenerationenhauses, Maxplatz 12 als bedarfsnotwendig an.
18. Die Stadt Rehau erkennt 28 Kinderhortplätze in den Horträumlichkeiten der Pestalozzischule, Wallstraße 13 als bedarfsnotwendig an.
19. Die Stadt Rehau erkennt 25 Kinderhortplätze in den Horträumlichkeiten der Pilgramsreuther Straße 32, befristet bis zum 31.08.2025 als bedarfsnotwendig an.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

KNOTENPUNKT BAHNHOF REHAU
Vergabe der Stahlbauleistungen für das Vordach
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Stahlbauleistungen für das Vordach der Maßnahme Knotenpunkt Bahnhof Rehau an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Stahlbau Weischlitz-Rosenberg, 08538 Weischlitz, gemäß den Bedingungen des Angebots vom 12.08.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 685.681,99 EUR.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

KNOTENPUNKT BAHNHOF REHAU
Vergabe der Verputz-, Maler- und Estricharbeiten
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für Verputz-, Maler- und Estricharbeiten der Maßnahme Knotenpunkt Bahnhof Rehau an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Hartmut Frieser, Bad Lobenstein/Rehau gemäß den Bedingungen des Angebots vom 26.08.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 56.643,69 EUR.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

BAU- und UMWELTSENAT 09.09.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAULEITPLANUNG
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Am Tannenberg“
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der Bebauungsplan „Am Tannenberg“ wird aufgehoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

BAULEITPLANUNG
4. Änderung des Bebauungsplans für das Wohnbaugebiet „Geierloh II mit den Änderungsplänen 1, 2, 3“
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Entwurfs
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
1. Die Stadt Rehau stellt einen Bebauungsplan zur „4. Änderung des Bebauungsplans „Geierloh II mit den Änderungsplänen 1, 2, 3“ auf. Der Teilbereich „Geierloh III-West“ bleibt davon unberührt.
2. Der Bebauungsplan und die Begründung in der Entwurfsfassung vom 02.09.2020 werden gebilligt. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a geändert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

STADTRAT 22.07.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

STADTWERKE REHAU
Jahresabschlussprüfung der Stadtwerke Rehau zum 31.12.2019 und Stellungnahme des Werksenats zum Jahresabschluss 2019 zur Weiterleitung an den Stadtrat
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Bilanz der Stadtwerke Rehau schließt zum 31.12.2019 mit einer Summe von 6.794.898,18 EUR in Aktiva und Passiva ab. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 23.288,50 EUR wird in den bestehenden Verlustvortrag eingestellt.

HAUSHALT 2020
Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Rehau für das Jahr 2020
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Rehau folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden jeweils die Einnahmen und Ausgaben und damit der Gesamtplan des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
a)  im Verwaltungshaushalt vermindert um 449.200,00 EUR, gegenüber bisher 20.958.451,00 EUR auf nunmehr 20.509.251,00 EUR,
b)  im Vermögenshaushalt erhöht um 3.326.191,00 EUR, gegenüber bisher 3.921.836,00 EUR auf nunmehr 7.248.027,00 EUR.
§ 2
(1)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Rehau wird gegenüber bisher 658.000 EUR erhöht um 159.132 EUR auf nunmehr 817.132 EUR festgesetzt.
(2)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich wird gegenüber bisher 0 EUR erhöht um 640.868 EUR auf nunmehr 640.868 EUR festgesetzt.
(3)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Stadtwerke Rehau wird gegenüber der Festsetzung in der Haushaltssatzung vom 05.12.2019 nicht verändert.
§ 3
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

VOLLZUG DER VERBANDSSATZUNG DES ABWASSERVERBANDES SAALE
Änderung der Bestellung von Mitgliedern für den Ausschuss des Abwasserverbandes Saale für die Amtszeit vom 01.05.2020 bis 30.04.2026
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Zum Stellvertreter von Frau Dr. Beate Haaser als Ausschussmitglied im Verbandsausschuss des Abwasserverbandes Saale wird mit sofortiger Wirkung Herr Marcus Brinkmann, Mühlberg 3, 95185 Gattendorf, bestimmt.

ARTENOAH
Erlebniszentrum artenoah am Grünen Band - weiteres Vorgehen
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Nachdem sich kein gangbarer Weg zur Finanzierung des Projekts mit überregionalen Fördergebern ergeben hat und eine Trägerschaft eines Dritten nicht absehbar ist, wird das Projekt artenoah künftig nicht weiter verfolgt. Sollten sich Perspektiven ergeben, die Fortschritte versprechen, wird der Sachverhalt dem Stadtrat wieder zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf Wunsch der CSU-Fraktion wird der Beschluss wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Projektinhalte digital veröffentlicht werden können, um Interessierten die Möglichkeit geben zu können, diese weiter zu entwickeln. Insbesondere könnte man beim Landesamt für Umwelt anfragen, inwieweit dieses das Thema „Artenvielfalt, Biodiversität“ gerade in dieser Zeit als öffentliche Informationsplattform digital anbieten kann – gerade auch für Schulen. Auch die Hochschule Hof könnte ein möglicher Partner sein. So wäre sichergestellt, dass ein evtl. Entwicklungspotenzial erhalten bleibt, um die Idee und die Vorarbeiten nicht verschwinden zu lassen.

ANFRAGEN
Bürgermeister Abraham beglückwünscht Stadtkämmerer Beckstein zu seinem 40-jährigen Dienstjubiläum und überreicht ihm eine Urkunde.
Stadtkämmerer Beckstein gibt bekannt, dass der Bürgermeister drei Darlehen aufgenommen hat:
1. Für das Feuerwehrhaus 4.088.000 EUR bei der Bayerischen Landesboden- und Kreditanstalt, Konditionen: Laufzeit 30 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre 0 %, Tilgung: 136.000 EUR jährlich.
2. Für das Feuerwehrhaus 2.112.000 EUR bei der Sparkasse Hochfranken, Konditionen: Laufzeit 30 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre 0,21 %, Tilgung: 70.400 EUR jährlich.
3. Für die Verbundwasserleitung der Stadtwerke 1.030.000 EUR bei der LfA-Förderbank, Konditionen: Laufzeit 30 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre 0 %.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

FEUERWEHR
Bestätigung des neugewählten weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt Herrn Gerd Fischer die Bestätigung zum weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rehau unter der Auflage, innerhalb eines Jahres den Lehrgang Leiter einer Feuerwehr zu besuchen.

WERSENAT 15.07.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES WIRTSCHAFTSPLANES 2020
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für die Maßnahme zur Erneuerung der Pumpen im Überhebepumpwerk „Haager Holz“
Der Werksenat beschließt einstimmig:
Für die Maßnahme „Erneuerung des Pumpwerks Haager Holz“ werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 11.141,00 EUR genehmigt. Deckung ist im Rahmen des Überschusses aus der Abrechnung des Wirtschaftsplanes 2019 gegeben.

BAU- UND UMWELTSENAT 07.07.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Karl-Ziegler-Str. 47
Errichtung einer Terrassenüberdachung sowie eines Holzschuppens
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit von der im Bebauungsplan „Geierloh III“ festgesetzten Baugrenze und stimmt der Überbauung um bis zu 2,50 m zu. Ebenso befreit die Stadt Rehau vom festgesetzten Pflanzgebot und stimmt der Bebauung zu.

BAUANTRAG
Rudolf-Strunz-Str. 2
Neubau einer Lagerhalle
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befreit im Einzelfall von der im Bebauungsplan Gewerbebiet „Am Frauenberg II“ festgesetzten Firstrichtung und stimmt der Abweichung zu.

STADTPLANUNG
Altstadterneuerung
Änderung der Planung zur Herstellung einer Fußwegeverbindung vom Schulzentrum zum Bahnhof
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau passt im Rahmen der Altstadterneuerung die bisherige Planung der aktuellen Wegeführung (Schulzentrum-Max-Bill-Weg-Verbindung Schillerplatz-Gerberstraße-An den Marktwiesen-Fußwegebrücke Schwesnitz–Bahnhof) an. Das städtische Grundstück Pfarrstr. 20 wird bei Vorlage eines ansprechenden Konzeptes an einen privaten Käufer vermittelt. Die Verwaltung wird zur Abstimmung der Maßnahme mit der Regierung von Oberfranken beauftragt.

PERLENRADWEG
Festlegung der innerstädtischen Streckenführung in Rehau
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig die innerstädtische Streckenführung der Firma Geoplan von Wurlitz über Eulenhammer nach Rehau. Der Kreuzungsbereich Bauk.-Baumann-Allee/Birkenstraße wird noch einmal überarbeitet.

VERWALTUNGS- UND FINANZSENAT 06.07.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

VOLLZUG DES HAUSHALTES 2020
Mittelbereitstellung und Verwendung aus dem Sondervermögen der unselbständigen Stiftung zur Förderung von KiTas und Jugendarbeit
Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzsenats fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Aus der Sonderrücklage der unselbständigen Stiftung zur Förderung der Kindertagesstätten und Jugendarbeit in Rehau wird ein Betrag in Höhe von 87.000 EUR entnommen und dem Haushalt der Stadt Rehau 2020 zugeführt. Für den Haushalt 2020 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 87.000 EUR zum Erwerb von Grundstücken, die dem Sondervermögen der unselbständigen Stiftung zur Förderung der Kindertagesstätten und Jugendarbeit zuzuordnen sind, genehmigt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe ist durch die Entnahme aus der Rücklage gewährleistet.

VOLLZUG DES HAUSHALTES 2020
Beratungsleistung für Ausschreibung und Anschaffungen im Rahmen des Förderprogramms Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzsenats fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau nimmt für die europaweite Ausschreibung der IT-Anschaffungen der Schulen im „dBIR-Förderprogramm“ eine Beratungsleistung in Anspruch. Die dafür notwendigen Ausgaben bei der neu zu schaffenden Haushaltsstelle 2950.6550 „Beratung für investive Maßnahmen des Digitalpakts“ betragen 15.000 EUR, der Zuschuss vom Land bei der neu zu schaffenden Haushaltsstelle 2950.1710 beträgt 13.500 EUR. Die daraus folgenden überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.500 EUR werden genehmigt. Die Deckung wird im Rahmen des geplanten Nachtragshaushalts nachgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt die Leistung auf den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

STADTRAT 17.06.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

FREIBAD REHAU
Hygienekonzept, Nutzungsbeschränkungen, Gebührenerhebung sowie finanzielle Mehrbelastung für die Stadt Rehau im Falle einer Öffnung und Entscheidung darüber, ob geöffnet wird
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss mit 12:7 Stimmen:
Das Freibad Rehau wird unter Berücksichtigung der dazu noch erforderlichen Vorlaufzeit für das Einfüllen und Aufheizen des Wassers umgehend und vollständig geöffnet, soweit dies unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben zulässig ist. Die Werkleitung und der Betriebsführer werden beauftragt, das dazu notwendige Hygiene- und Schutzkonzept zu erstellen und umzusetzen.

VOLLZUG DES HAUSHALTES 2020
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben bei der HHSt. 7000.9351 „Erneuerung Prozessleittechnik in den RÜBs“
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Im Vollzug des Haushaltes 2020 werden bei HHSt. 7000.9351 „Erneuerung der Prozessleittechnik in den RÜBs“ überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.000,00 EUR genehmigt. Deckung ist durch Einsparung bei HHSt. 7000.9352 in entsprechender Höhe gegeben.

KOMMUNALE ANGELEGENHEITEN
Einführung eines Car-Sharing-Angebotes in Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Die Stadt Rehau schließt mit der Firma mikar GmbH & Co. KG, Ulrichsberger Straße 45, 94469 Deggendorf, einen Vertrag für ein Car-Sharing-Angebot in Rehau mit einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Als Fahrzeug soll ein Opel Vivaro bereitgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag abzuschließen, die Firma mikar bei der Akquise von Sponsoren zu unterstützen und einen Vorschlag für einen Stellplatz am Maxplatz zu erarbeiten und diesen dem Bausenat, als zuständiges Gremium für verkehrsrechtliche Anordnungen, zur Entscheidung vorzulegen. Haushaltsmittel werden nicht in Anspruch genommen. Der geringfügige Einsatz des vorhandenen Personals im Infozentrum wird befürwortet. Das City-Mobil wird wenigstens bis Ende des Jahres 2020 den Vereinen noch zur Verfügung gestellt.

SCHULISCHE ANGELEGENHEITEN
Sonderbudget des Bundes für digitale Schul-Leihgeräte; Teilnahme an dem Programm durch die Stadt Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Für die Gutenbergschule werden aus dem Sonderbudget für digitale Leihgeräte 30 Tablets und 30 Notebooks als Leihgeräte nach Einholung von 3 Angeboten schnellstmöglich angeschafft. Die Vergabe erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Vergabeentscheidung zu treffen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt und ermächtigt, die Bedingungen für die Verleihung an die Schüler einschließlich Haftungserklärung der Eltern festzulegen und die entsprechenden Vereinbarungen mit den Eltern abzuschließen.

VOLLZUG DES BAYERISCHEN KINDERBILDUNGS- UND BETREUUNGSGESETZES
Umbau der Räume in EG und KG der bisherigen Berufsschule der Stadt Rehau zur Einrichtung einer 4. Kinderhortgruppe in Rehau
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss einstimmig:
Im Erd- und Kellergeschoss des bisherigen Berufsschulgebäudes an der Pilgramsreuther Straße 32 in Rehau wird in Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates vom 25.09.2019 und vom 02.04.2020 eine 4. Kinderhortgruppe eingerichtet. Die dafür notwendigen Umbauarbeiten im Umfang von ca. 25.000 EUR werden durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Aufträge zu vergeben und mit der Diakonie Hochfranken die Betriebsvereinbarung sowie den Mietvertrag abzuschließen.

JAHRESRECHNUNG 2019
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Rehau 2019 und Entlastung
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgende Beschlüsse einstimmig:
1. Die im Stadtrat bereits am 02.04.2020 zur Kenntnis genommene Jahresrechnung für das HH-Jahr 2019 wird mit den in dieser Sitzung festgelegten Zahlen unter Einbeziehung des vorliegenden Ergebnisses des Rechnungsprüfungssenates nach Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
2. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird für die Jahresrechnung 2019 der Stadt Rehau Entlastung erteilt.

ANTRAG DER AFD-FRAKTION
Änderung der Geschäftsordnung, § 34
Die Mitglieder des Stadtrates fassen folgenden Beschluss gegen 2 Stimmen:
Der Antrag der AFD-Fraktion wird abgelehnt, § 34 der Geschäftsordnung vom 06.05.2020 wird nicht geändert.

BAU- UND UMWELTSENAT 12.05.2020

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung

BAUANTRAG
Bahnhofstraße 11
Teilabbruch und Wiedererrichtung eines bestehenden Wohngebäudes

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAUANTRAG
Weidenstraße 52
Errichtung eines Gartenhauses
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau stimmt der Errichtung des Gerätehäuschens außerhalb der Baugrenzen zu und befreit hierfür von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reutlich-Nord, Teilgebiet IV“.

BAUANTRAG
Schönlind 10
Anbau eines Wintergartens
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

BAULEITPLANUNG
Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich der Fabrikstraße zwischen Krötenseestraße/Bahngleis/Höllbach
Billigung der Entwurfsplanung
Die Planunterlage und die Begründung wurden redaktionell geändert und erhielten den Bearbeitungsvermerk „Endfassung mit dem Datum 12.05.2020“ und liegen in dieser Form zur Beschlussfassung vor.
Satzungsbeschluss
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Der Bau- und Umweltsenat billigt die Endfassung des Bebauungsplans und der Begründung in der Fassung vom 12.05.2020 einstimmig.

Satzung
der Stadt Rehau für die
Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich
der Fabrikstraße zwischen Krötenseestraße/Bahngleis/Höllbach
Grundlagen:
§ 2 Abs. 1, § 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBI. I S. 587).
§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit Art. 89 und 91 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24.07.2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist.
Art. 23 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist.
§ 1
Der Bebauungsplan der Stadt Rehau für den Bereich Fabrikstraße zwischen Krötenseestraße/Bahngleis/Höllbach nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Planunterlage, wird mit der Begründung in der „Endfassung vom 12.05.2020“ aufgestellt.
§ 2
Diese Satzung tritt gemäß § 12 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

VERGABEN
Knotenpunkt Rehau - Vergabe der Fensterarbeiten für den Bahnhof
Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Fensterbauarbeiten am „Knotenpunkt Bahnhof Rehau“ an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Löhner, Mittelklingensporn 5, 95119 Naila, gemäß den Bedingungen des Angebots vom 15.04.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 177.167,20 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

VERGABEN
Knotenpunkt Rehau - Vergabe der Zimmererarbeiten für den Bahnhof

Der Bau- und Umweltsenat beschließt einstimmig:
Die Stadt Rehau vergibt den Auftrag für die Zimmererarbeiten am „Knotenpunkt Bahnhof Rehau“ an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Roth, Hornschuchstraße 22, 95632 Wunsiedel, gemäß den Bedingungen des Angebots vom 29.04.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 59.920,91 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

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