Landtags- und Bezirkstagswahl am 08. Oktober 2023

Am 8. Oktober findet in Bayern die Landtags- und Bezirkstagswahl statt. Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen dafür beantragen.

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie unter dem nachfolgenden Link online beantragen:
https://serviceportal.komuna.net/9475162/wahlschein/start


Ablauf der Wahl

Bei der Landtags- und Bezirkstagswahl hat jeder Wähler jeweils zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man einen Stimmkreiskandidaten. D.h. jeweils der Kandidat, der in seinem Stimmkreis die meisten Erststimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag bzw. in den Bezirkstag ein. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Anders als beispielsweise bei der Bundestagswahl wird bei der Landtags- und Bezirkstagswahl aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen berechnet, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Landtag / Bezirkstag schicken darf.

Aufteilung der Stadt Rehau in Wahlbezirke

Die Stadt Rehau ist in neun allgemeine Wahlbezirke bzw. Wahlräume eingeteilt. Sieben davon befinden sich im Stadtgebiet und zwei in den Ortsteilen Faßmannsreuth und Pilgramsreuth. Die wahlberechtigten Bürger können dort am Sonntag, 08.10.2023 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr ihre Stimme abgeben.

Briefwahlunterlagen

Ab sofort ist bis einschließlich Freitag, 06.10.2023, 15:00 Uhr, die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Diese können persönlich im Zimmer 005 des Rathauses abgeholt werden. Auch kann der Stadt Rehau die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung als Briefwahlantrag zugesandt werden. Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch online über den oben genannten Link beantragt werden.


In welchem Wahllokal jeder seine Stimme abgeben muss, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen oder über den o.g. Link gesucht werden. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar ist, kann trotzdem gewählt werden. Der Wähler soll dann aber unbedingt seinen Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitbringen. Wer nicht weiß, in welchem Wahllokal er wählen muss, oder sonstige Fragen zur Wahl hat, kann sich gerne damit an das Wahlamt (Tel.: 09283/2041, E-Mail: ) der Stadt Rehau wenden.

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Rehau ist wegen der Landtags- und Bezirkstagswahl zusätzlich zu den bekannten Öffnungszeiten am Freitag, 06.10.2023 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Samstag, 07.10.2023 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Samstag werden Briefwahlunterlagen aber nur noch in Notfällen ausgestellt, wenn der Wahlberechtigte aufgrund einer nachgewiesenen kurzfristig eingetretenen Verhinderung (z.B. Erkrankung) nicht persönlich an der Wahl teilnehmen kann. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Personen, die aufgrund beruflicher Verhinderung zu den üblichen Öffnungszeiten nicht ins Einwohnermeldeamt kommen können, zu den o.g. Zeiten die Möglichkeit haben ihre Amtsgeschäfte zu erledigen.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass das Einwohnermeldeamt, das Gewerbeamt und das Standesamt am Montag nach der Landtags- und Bezirkstagswahl (09.10.2023) wegen Nacharbeiten vormittags geschlossen sind. Die o.g. Ämter sind am Montag ab 14:00 Uhr wieder für die Bevölkerung geöffnet. Um Verständnis wird gebeten.

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