Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wählt man einen Wahlkreiskandidaten. Mit der Zweitstimme
wählt man eine Partei. Aus der Zahl der Zweitstimme wird schließlich berechnet,
wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag schicken darf.
In welchem Wahllokal jeder seine Stimme abgeben muss,
kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Die Wahlbenachrichtigungen
sollten bis spätestens 01.02.2025 an die Bürger
versandt.
Die Stadt Rehau ist in neun allgemeine Wahlbezirke bzw. Wahlräume eingeteilt. Sieben davon befinden sich im Stadtgebiet und zwei in den Ortsteilen Faßmannsreuth und Pilgramsreuth. Die wahlberechtigten Bürger können dort am Sonntag, 23.02.2025, von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr ihre Stimme abgeben.
Falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar ist, kann trotzdem gewählt werden. Der Wähler soll dann aber unbedingt seinen Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitbringen. Wer nicht weiß in welchem Wahllokal er wählen muss oder sonstige Fragen zur Wahl hat, kann sich gerne damit an das Wahlamt (Tel.: 09283/2041) wenden.
Briefwahl
Außerdem ist noch bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr,
die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich.
Diese können entweder
persönlich im Zimmer 005 im Erdgeschoss des Rathauses abgeholt oder online unter https://serviceportal.komuna.net/9475162/wahlschein/start beantragt werden. Dies ist auch mit dem Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtung möglich. Auch kann der Stadt Rehau die auf der
Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung als
Briefwahlantrag zugesandt werden.
Bitte bringen Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen dann rechtzeitig zur Post, wir empfehlen spätestens am Dienstag, 18.02.2025, sodass sie auf jeden Fall rechtzeitig im Rathaus eingehen.
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Rehau hat wegen der anstehenden Bundestagswahl in der
Woche vor der Wahl (17.02.2025 - 22.02.2025) erweiterte Öffnungszeiten.
Diese
lauten wie folgt:
Montag, 17.02.2025 | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag, 18.02.2025 | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch, 19.02.2025 | 07:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag, 20.02.2025 | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag, 21.02.2025 | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Samstag, 22.02.2025 | 10:00 - 12:00 Uhr |
Am Samstag werden Briefwahlunterlagen aber nur noch in Notfällen ausgestellt, wenn der Wahlberechtigte aufgrund einer nachgewiesenen kurzfristig eingetretenen Verhinderung (z.B. Erkrankung) nicht persönlich an der Wahl teilnehmen kann. Außerdem weisen wir darauf hin, dass Personen, die aufgrund beruflicher Verhinderung zu den üblichen Öffnungszeiten nicht ins Einwohnermeldeamt kommen können, zu den o.g. Zeiten die Möglichkeit haben ihre Amtsgeschäfte zu erledigen.