Der ILE-Zusammenschluss Dreiländereck beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Dreiländereck ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Was kann gefördert werden?
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten,
die unter Berücksichtigung
· der
Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren
Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von
Gebäudeleerständen,
· der
Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
· der
Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
· der
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
· der
demografischen Entwicklung sowie
· der
Digitalisierung
den
Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und
Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
Fördergegenstand
Förderfähig sind beispielsweise
Kleinprojekte zur
a) Unterstützung
des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung
von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung
der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung
von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen
Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 27.09.2024 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte
a) Juristische
Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl
Kriterium |
Bewertungsinhalt |
Punkte |
1 |
Weiterentwicklung und Verbesserung der Lebensverhältnisse im Ländlichen Raum |
3 |
2 |
Bürgerbeteiligung und Engagement am Projekt |
3 |
3 |
Öffentlichkeitsarbeit und Reichweite des Projekts |
3 |
4 |
Innovativer Ansatz des Projekts |
3 |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Dreiländereck und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine
– Abgabe der Förderanfragen spätestens am:
03.11.2023 um 12:00 Uhr
– Spätester
Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des
Durchführungsnachweises): 27.09.2024
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung/LEADER à Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten
Verantwortliche Stelle des
ILE-Zusammenschlusses:
1. Bürgermeister Michael Abraham, Stadt Rehau, Martin-Luther-Straße 1, 95111 Rehau
09283/20-0,
Ihr Ansprechpartner
ILE-Manager
Christian Ertl, Martin-Luther-Straße 1, 95111 Rehau
09283/20-29, oder